Politica Ultime Notizie

Der Krampus – Tradition oder Marke

3 Dicembre 2014

author:

Der Krampus – Tradition oder Marke

Italienischer Verein hat beim Patentamt der „Krampus“ rechtlich schützen lassen – Südtiroler Tradition wird angegriffen  

Der Verein „Associazione per la Festa di S. Nicolò e dei Krampus“ mit Sitz in Tarvisio (UD) hat beim italienischen Patentamt das Wort „Krampus“ rechtlich schützen lassen und fordert nun von anderen Vereinen, welche das Wort „Krampus“ im Namen tragen, mit Flugzetteln oder im Internet damit werben und dabei nach Ansicht des Vereins der ihm gehörenden Marke „Krampus“ einen Imageschaden zufügen, einen Schadensersatz. Das Wort „Krampus“ soll aus dem Namen der betroffenen Vereine gestrichen werden. Sollte dies nicht geschehen, droht der Verein mit einer Schadensersatzklage.

„Die Freiheitliche Vizeobfrau Tamara Oberhofer erstaunt die Tatsache, dass man seit Neuestem einen kulturell verankerten Namen im Ministero dello Sviluppo Economico – Ufficio Italiano Brevetti e Marchi patentieren lassen kann. Kultur gehört doch schließlich allen und nicht nur einem Verein, welcher es sich durch solche Schritte erlaubt über andere Vereine zu entscheiden. Auch die Ignoranz des italienischen Staates zeigt sich in diesem Fall deutlicher denn je und beweist, dass man im entsprechenden Fall zum einen schlampige Kontrollen über die Rechtmäßigkeit von beantragten Patentierungen durchführt und zum anderen, dass man sich für die Minderheiten im Staat und ihre kulturellen Eigenheiten gar nicht interessiert. Das ist doch wieder einmal ein eindeutiges Zeichen, dass wir im falschen Staat leben“, bekräftigt die Landtagsabgeordnete. „Gerade jetzt in der Weihnachtszeit und um den 8. Dezember sind  viele Italiener in Südtirol und ich bin mir sicher, dass eine Menge das südtiroltypische Krampustreiben kennen. Aus diesem Grund gibt es für mich, für eine derartige Ignoranz unserer Kultur gegenüber, keine Entschuldigung“ betont Oberhofer.

„Es ist mir klar, worum es dem Verein geht: um den Schutz der Krampustradition in ihrer ursprünglichen Form, sprich das Treiben lediglich rund um den 5. Dezember. Alles andere wird von der Organisation als Negativbild für die Marke „Krampus“ empfunden. Ich gebe der Organisation in einem Punkt recht: Der Krampusbrauch hat sich eindeutig von seiner ursprünglichen Form entfernt. Während der Krampus früher lediglich als Begleiter des Hl. Nikolaus aufgetreten ist, um in dessen Auftrag, sündige Menschen wieder auf den richtigen Weg zu bringen, nimmt der Krampus heute sein Potential als Entertainer wahr. Bei Schauläufen, welche in Österreich schon eine lange Tradition haben, stellen die Vereinsmitglieder ihre teuren Holzmasken und Kostüme zur Schau und verpacken dies bei Krampusläufen in Shows. Es stimmt, dass der Brauch sich von seiner ursprünglichen Form entfernt hat, aber es scheint, angesichts der mehr als gut besuchten Veranstaltungen, den Südtiroler auch nicht zu stören. Auf der anderen Seite muss man aber auch Verständnis für die Krampusgruppen haben. Sie haben immer seltener die Möglichkeit, den Brauch zu praktizieren, denn am 6. Dezember, als Begleiter des Hl. Nikolaus, werden sie bei Hausbesuchen kaum noch geduldet, selbst ohne Masken. Was bleibt den Vereinen also noch, außer der Wandel des Brauchtums, welcher unabhängig von seinen guten und schlechten Seiten, nicht verloren gehen darf“, ist Oberhofer überzeugt.

„Laut einem Infoblatt der Handelskammer ist der Bereich der patentfähigen Ideen klar definiert: Technische Erfindungen, äußere Formgebung von Produkten, neue Namen oder Logos und Werke aus der Kunst oder Literatur. Das Wort Krampus trifft hier auf keinen der Bereiche zu. Die Antwort des Landeshauptmanns in einer eingereichten Anfrage sagt ganz deutlich, dass eine Marke dazu dient, Waren und Dienstleistungen zu unterscheiden und verweist auf die näheren Bestimmungen zum Markenrecht und den darin enthaltenen Artikel 8 des Gv.D. Nr. 30/2005, laut welchem die Namen von Vereinen ohne Gewinnabsicht ohne deren Einverständnis eigentlich nicht als Marke registriert werden können. Artikel 12 verlangt auf alle Fälle das Element der Neuheit. Dieses ist hier ganz klar nicht gegeben. Zudem haben die Krampusvereine unseres Landes im Falle einer Klage vonseiten der Organisation das Recht auf den vorherigen Gebrauch laut Artikel 2571 des Zivilgesetzbuches“, schließt  die Landtagsabgeordnete ab.