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Vergütungen der Hausärzte2 min read

15 Settembre 2014 2 min read

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Vergütungen der Hausärzte2 min read

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Vor über einem Jahr hat der Landtag beschlossen die Kompetenzen der Hausärzte aufzuwerten. Dabei wurden insbesondere auch die Vergütungen der Hausärzte angepasst. Neben der Pro-Kopf-Quote stehen den Ärzten zusätzliche Vergütungen für Sonderleistungen zu, die in einem Tarifverzeichnis festgehalten sind. Sonderleistungen sind Untersuchungen und kleine Eingriffe, die der Hausarzt entsprechend seiner Ausstattung durchführen kann. Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas holte neueste Erkenntnisse dazu ein.

„Die Bedeutung der Ärzte für unsere Gesellschaft ist unumstritten und ein notwendiges Gut, das der Gesundheitsversorgung unseres Landes zuträglich ist“, hält der Freiheitliche Landtagsabgeordnete und Landesparteiobmann Walter Blaas einleitend fest. „Aus der Antwort zur eingebrachten Anfrage geht hervor, dass die Anzahl der Hausärzte in Südtirol rückläufig ist. Im Dezember 2012 waren 280 Hausärzte in Südtirol tätig und derzeit gehen 274 Personen dieser Tätigkeit nach“, berichtet Blaas und verweist darauf, dass laut geltendem Kollektivvertrag die Hausärzte die Möglichkeit besitzen einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Diese darf sich jedoch nicht nachteilig auf die ordnungsgemäße Abwicklung der Arztpflichten am Wohnsitz der Patienten auswirken.

„Sonderleistungen die der Hausarzt erbringt, können über den Sanitätsbetrieb abgerechnet werden“, erklärt Blaas, „dazu gehören verschiedene Arten der Wundversorgung, Infusionen und weitere medizinische Leistungen.“ Neben den Sonderleistungen fallen die jährlichen Jahresbeiträge für die Hausärzte an, wie der Freiheitliche Abgeordnete mit Blick auf die erhaltene Antwort erläutert: „Ein Arzt mit Doktoratsalter zwischen 6 und 13 Jahre erhält einen Bruttobetrag von 61.110,49 Euro bei 1.000 Patienten und 99.629,67 Euro bei 2.000 Patienten. Das Zahlungssystem beinhaltet keine Zusatzleistungen.“

„Aus einer weiteren Unterlage aus dem Jahr 2011 gehen Zuerkennungen aufgrund des Beschlusses der Landesregierung Nr. 4149 vom 03. Dezember 2007 hervor“, beschreibt der Freiheitliche Abgeordnete Blaas. „Ärzten und Hausärzten wurden Spitzenbeträge in der Höhe von 311.618,88 Euro, 306.001,10 Euro und 278.397,99 Euro ausbezahlt. Der Großteil der 47 betroffenen Ärzte aus dem Gesundheitsbezirk Brixen erhielt eine Summe im sechsstelligen Bereich“, hält Walter Blaas abschließend fest.