Lvh-Präsident Lanz „Artikel 18 bremst Italien aus“

Artikel 18 bremst Italien aus, so kritisierte lvh-Präsident Gert Lanz. „Das kann und darf nicht sein!“

Im Zuge der Arbeitsmarktreform der Regierung Renzi soll unter anderem der Art. 18 der italienischen Arbeitsgesetzgebung abgeschwächt werden, so die Tageszeitung. „Ein dringend notwendiger Schritt, aber die Änderungen müssen auf die derzeitige Wirtschaftssituation angepasst werden“, so lvh-Präsident Gert Lanz.
Art. 18 der aktuellen italienischen Arbeitsgesetzgebung verpflichtet Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten dazu, Mitarbeiter bei ungerechtfertigter Kündigung wieder einzustellen und ihnen eine Entschädigung auszuzahlen.
Unter „ungerechtfertigte Kündigungen“ fallen all jene, die nicht aus wirtschaftlichen Gründen heraus entschieden werden. Demnach kann ein Mitarbeiter bei schlechten Leistungen oder grob fahrlässigem Handeln nicht einfach entlassen werden. Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern drohen bei ungerechtfertigter Kündigung „nur“ Schadensersatzzahlungen.
„Da liegt für die Betriebe die Überlegung nahe, nicht mehr als 15 Mitarbeiter einzustellen. Und das kann und darf nicht sein! Das bremst die Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung in Italien“, gibt Gert Lanz, der Präsident des lvh Wirtschaftsverbandes Handwerk und Dienstleister, zu bedenken.
Das Gesetz müsse den realen Gegebenheiten angepasst und dringend verändert werden. Neue Vorschläge seitens der Regierung wurden am Mittwoch vorgestellt.
Demnach sollen bei ungerechtfertigten Kündigungen in Zukunft lediglich Entschädigungen ausbezahlt werden und eine Wiedereinstellung nur verpflichtend sein, wenn sie aus diskriminierenden Gründen getroffen wurde. Der Kündigungsschutz solle außerdem nicht schon sofort nach der Neueinstellung greifen, sondern über die Dienstjahre nach und nach aufgebaut werden.
„Natürlich müssen auch die Rechte der Arbeitnehmer gesichert sein, denn prekäre Arbeitsverhältnisse sind keine Lösung und vor allem für die Zukunft der jungen Generationen nicht vertretbar“, so unterstreicht Lanz und betont, dass Unternehmen durch solche Bestimmungen verunsichert werden.

Es liegt auf der Hand, dass aus solchen Gesetzen ein Einstellungsstopp resultiert, der wiederum dem wirtschaftlichen Aufschwung und der Verbesserung der Arbeitsmarktsituation entgegenwirkt“, prognostiziert der lvh-Präsident.

Claudia von Dzerzawa

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