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Urteil Römischer Rechnungshof „freie Hand für Fraktionsgelder“

5 Agosto 2014

Urteil Römischer Rechnungshof „freie Hand für Fraktionsgelder“

Ein neues Urteil des römischen Rechnungshofes lässt den Landtagsabgeordneten nun freie Hand: Sie dürfen mit den Fraktionsgeldern faktisch tun und lassen, was sie wollen, außer sie in die eigene Tasche zu stecken, so die Tageszeitung Online.

Südtirols Landtagsabgeordnete können jetzt aufatmen.  Ein neues Urteil des römischen Rechnungshofes stellt den Volksvertretern beim Umgang mit den Fraktionsgeldern eine Art Blankoscheck aus. Es ist der  Richterspruch datiert vom 25. Juni dieses Jahres und bezieht sich auf ein Urteil des regionalen Rechnungshofes in der Emilia Romagna.
Dieses hat die Gruppen im Regionalrat zur Rückzahlung von Fraktionsgeldern im Wert von 150.000 Euro verpflichtet, da sie; so das Hohe Gericht; „auf ungerechtfertigte Weise“ verwendet worden sind. Die Fraktionen haben daraufhin gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und nun Recht bekommen. Die Abgeordneten können mit den Geldern faktisch tun und lassen, was sie wollen, außer es in die eigene Tasche zu stecken.
Der nationale Rechnungshof beruft sich in seinem Urteil auf das Monti-Dekret, in dem die Richtlinien für den Umgang mit den Fraktionsgeldern festgelegt wurden. Für Südtirols Politiker ist das Urteil eine Genugtuung. Die Staatsanwaltschaft hat zuletzt die Finanzgebarung der Freiheitlichen-Fraktion unter die Lupe genommen. Viele Abgeordnete haben die Aufregung um die Fraktionsgelder ohnehin nie nachvollziehen können.
Auf die Frage, warum sie laut Abrechnung 3.000 Euro für den Ankauf von Büchern ausgegeben hat, antwortete Elena Artioli: „Wo ist da der Skandal? Ich kaufe mir Bücher und keinen Champagner.“