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Grund für Nicht-Eignung? „Tätowierungen und Piercing für Förster verboten“

14 Agosto 2014

Grund für Nicht-Eignung? „Tätowierungen und Piercing für Förster verboten“

Seit Tagen zieht sich eine bunte Geschichte durch italienische Medien; so stol.it: Wer eine Tätowierung oder ein Piercing trägt, kann nicht in den Dienst der heimischen Forstwache aufgenommen werden. Bei genauerem Hinsehen erweist sich aber diese Aufregung als übertrieben.
Abgesehen von italienischen Lokalmedien hat sich auch noch die Zeitung “Il Giornale” der Geschichte angenommen. “Tätowierungen und Piercing sind den künftigen Förstern in Südtirol verboten”, schrieb das Blatt, das Silvio Berlusconis Bruder, Paolo, gehört.

Unter den Voraussetzungen für die Eignung zur Teilnahme an der im Juli erfolgten Ausschreibung

steht als “Grund für die Nicht-Eignung”: “Piercings und Tätowierungen, die auf Grund ihrer Anordnung und Sichtbarkeit entstellend wirken, die Person leicht identifizierbar machen oder wegen ihrer Häufigkeit oder Darstellungen auf eine besondere Persönlichkeit hinweisen. Die Bewertung obliegt der Ärztekommission und ist unanfechtbar.”

Faktisch wird aber wohl kein Kandidat einer Ganzkörperuntersuchung unterzogen werden, heißt es aus der Landesverwaltung dazu. Die entsprechende Regelung sei deshalb üblich, weil das Forstkorps polizeiliche Aufgaben erfülle.

Und tatsächlich: Die Piercing-Anforderung ist keine Erfindung der Südtiroler Landesverwaltung, wie es die italienischen Medien nahe legen, sondern geht auf eine staatliche Regelung, nämlich auf das Dekret des Präsidenten vom 27. Februar 1991, Nr. 132, zurück, das die psychisch-physischen Anforderungen zur Aufnahme in die staatliche Forstwache regelt.

Dort werden auch Anforderungen an Körpergröße, Sehstärke, Belastbarkeit gestellt oder frühere Krankheiten wie Tuberkulose als Ausschlussgrund angegeben.