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Wahl bestätigt „neue Frist für Abrechnung der Wahlkampfkosten“

9 Luglio 2014

Wahl bestätigt „neue Frist für Abrechnung der Wahlkampfkosten“

Der Landtag hat heute auch den Bericht des Wahlbestätigungsausschusses zur Kenntnis genommen, der die Positionen von allen 35 Abgeordneten auf Unvereinbarkeit mit dem Mandat bzw. Nichtwählbarkeit untersucht hat, so südtirolnews. Wie Vorsitzender Pius Leitner berichtete, konnten Hinderungsgründe bei 31 Abgeordneten bereits nach einer ersten Prüfung ausgeschlossen werden. Eine weitere Überprüfung ergab auch grünes Licht für die Abg. Köllensperger, Steger und Tschurtschenthaler, eine festgestellte Unvereinbarkeit bei der Abg. Deeg konnte durch Rücktritt aus der mit dem Mandat unvereinbaren Position aus der Welt geschafft worden. Der Ausschuss hat dem Plenum aber auch eine Reihe von Empfehlungen für eine bessere Regelung der Unvereinbarkeiten hinterlassen, wie etwa die Berücksichtigung jüngerer Normen, die genauere Definition der Vertreter von Aktiengesellschaften oder der Werkverträge. Der Bericht wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Ohne Wortmeldungen genehmigt wurde auch die zweite Haushaltsberichtigung des Landtags, der einen um 675.000 Euro erhöhten Haushaltsüberschuss aus dem Jahr 2013 feststellt.
Der Gesetzentwurf Nr. 15/2014  „Authentische Interpretation von Artikel 3 Absatz 8 des Landesgesetzes vom 8. Mai 2013, Nr. 5, Bestimmungen über die Wahl des Südtiroler Landtages für das Jahr 2013 und die Zusammensetzung und Bildung der Landesregierung”, vorgelegt von Thomas Widmann, Maria Hochgruber Kuenzer, Andreas Pöder und Roland Tinkhauser,  beinhaltet eine authentische Interpretation zum Wahlgesetz für den Landtag, das den Kandidaten eine Abrechnung der Wahlkampfausgaben vorschreibt und auch eine Verwaltungsstrafe (120.000 Euro) vorsieht, falls nicht fristgerecht abgerechnet wird. Mit Verweis auf eine Unklarheit zu den Fristen im Wahlgesetz, das für die Nachreichung von Unterlagen eine Frist von 20 Tagen „ab dem Datum der Aufforderung” einräumt – zudem mit beträchtlichen Unterschieden zwischen dem italienischen und dem deutschen Wortlaut -, soll mit der authentischen Interpretation diese Frist neu eröffnet werden: 20 Tage ab Erhalt der entsprechenden Mitteilung des Landtagspräsidiums.

Mit einem von den Autoren des Gesetzes vorgelegten Änderungsantrag wurde dies weiter präzisiert. Demnach soll den säumigen Kandidaten mit der neuen Frist auch die Einleitung eines Ahndungsverfahrens mitgeteilt werden.
Alessandro Urzì (Alto Adige nel cuore) plädierte für diesen Änderungsantrag (den er mit unterzeichnet hat). Einige Kandidaten haben ihre Unterlagen zu spät, andere gar nicht eingereicht. Es kann nicht sein, dass bestimmte Fälle automatisch saniert werden.