Italien: Nächste Woche Erhöhung der sogenannten “gerechten Entgeltung”

Eine deutlich höhere Abgabe für mögliche Autorenrechte auf Speichergeräte wie Smartphone, Fernseher oder USB-Sticks, so stol.it: Nach monatelangem Tauziehen wird nächste Woche in Italien die sogenannte “gerechte Entgeltung” (italienisch “Equo Compenso”) erhöht. Das entsprechende Dekret wurde in der “Gazzetta Ufficiale” von Montag veröffentlicht.

Mit dem Inkraftreten des Dekretes von Italiens Kulturminister Dario Franceschini innerhalb nächster Woche werden von Speicher-Geräten ein Teil des Verkaufspreises an die italienische Agentur für Autorenrechte (S.I.A.E.) abgeführt. Sinn des Vorhabens ist es, die Autorenrechte der vom italienischen Gesetz erlaubten “Privatkopie” auf Multimediainhalte einzuziehen.

Die S.I.A.E. verteilt die Einnahmen dann nach der in Italien üblichen Aufschlüsselung auf die Autoren. Auch bisher schon wurde ein Teil des Verkaufserlöses der S.I.A.E. abgeführt, das neue Dekret weitet aber die Abgabe auf mehr Geräte aus und erhöht in einzelnen Fällen die Summen erheblich.

Die Gebühr wird unabhängig davon angehoben, ob der Nutzer Privatkopien von Inhalten abspeichert oder nicht, da sie ja beim kauf des Gerätes im Preis mit einberechnet ist. Für besondere Aufregung hat der Fall von Fernsehgeräten gesorgt, die, wie serienmäßig bei fast allen Produkten der großen internationalen Geräte-Marken üblich, eine eingebaute Funktion zum Speichern von Sendungen haben.

Der Nutzer zahlt die Gebühr für das Gerät von (4,88 Euro), aber auch die entsprechende Gebühr für zum Speichern notwendige Zusatzgeräte wie USB-Sticks (max. 10,98 Euro) oder Festplatten (max. 24,40 Euro). Da kassiert die S.I.A.E. für einmal Urheberrecht gleich doppelt ab, mahnen Kritiker der Regelung an.

Während die Experten im italienischen Kulturministerium von einer “reinen Anpassung der Preise” sprechen, rechnet der italienische Unternehmerverband Confindustria mit einer Vervielfachung der Einnahmen: Allein für das Jahr 2014 wird die S.I.A.E damit 157 Millionen Euro einnehmen.

Eine Regelung wie in Italien gibt es übrigens in 15 von 28 EU-Ländern, darunter auch Deutschland oder Österreich. Sieben weitere Länder (Polen, Rumänien, Griechenland, Bulgarien, Litauen, die Slowakei und Tschechien) sehen einfach einen Prozentsatz auf den jeweiligen Verkaufspreis vor. Großbritannien, Irland, Luxemburg, Malta, Zypern und Spanien verlangen gar nichts.

Die Beweggründe für die “gerechte Entgeltung” (“Equo Compenso”) reichen bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zurück. Italien verabschiedete das erste entsprechende Gesetz im Jahr 1941 um Ausfälle der Rechteinhaber durch die Verbreitung von Radio einigermaßen zu kompensieren. Im digitalen Zeitalter erscheint dieses System vielen anachronistisch: “Das ganze Konzept ist überholt”, schimpft der IT-Journalist der Tageszeitung “La Stampa”, Bruno Ruffili. In Zeiten von “Streaming”-Diensten, Amazon oder eBay ändere sich das Konzept von “Eigentum”.

Der “Equo Compenso” ist keine Steuer, sondern eine Abgabe für die Möglichkeit, geschützten Inhalt abzuspeichern. “Es ist als ob Sie zunächst für eine Musik-CD und dann noch für das Abstellregal für viele Musik-CDs S.I.A.E.-Gebühr bezahlten, so schreibt Ruffili.

Claudia von Dzerzawa

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