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Landtag: Heute Landesgesetzentwurf Nr. 10/2014 – „Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung”

12 Giugno 2014

Landtag: Heute Landesgesetzentwurf Nr. 10/2014 – „Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung”

Der Landtag hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 10/2014 „Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung”, vorgelegt, so südtirolnews. Er wurde von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Martha Stocker  in Augenschein genommen.
Mit diesem Gesetz soll die einschlägige EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Patientenmobilität umgesetzt werden. Anders als der Staat, der übrigens zwei Jahre mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie säumig war, erleichtert das Land die medizinische Behandlung im Ausland, vor allem, um eine Betreuung in der eigenen Muttersprache zu ermöglichen. Laut Staatsgesetz wird hingegen eine Behandlung im Ausland in der Regel abgelehnt, wenn die nötige medizinische Versorgung in vertretbarer Entfernung innerhalb des Staatsgebiets möglich ist. Auch Südtiroler Patienten benötigen vor einer Behandlung im Ausland die Genehmigung der Sanitätseinheit, aber die Rekurskommission, an die man sich im Ablehnungsfall wenden kann, ist nicht bei dieser, sondern beim Assessorat angesiedelt. Ersetzt werden (außer in Dringlichkeitsfällen) nur die Standardkosten, aber anders als der Staat lässt das Land auch eine Behandlung in privaten Einrichtungen zu. Zudem wird auch die komplementärmedizinische Behandlung berücksichtigt, die in österreichischen und deutschen Krankenhäusern immer mehr zum Einsatz kommt.

Oswald Schiefer, Vorsitzender des zuständigen Gesetzgebungsausschusses, bezeichnet den Entwurf als „eindeutige Verbesserung gegenüber dem staatlichen Gesetz und eine Erleichterung für die Südtiroler Patientinnen und Patienten”.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) begrüßte den Gesetzentwurf, der eine EU-Richtlinie umsetzt. Zweifel äußerte er aber an der Kostenrückerstattung für Behandlungen in privaten Einrichtungen im Ausland. Die Rechnung eines einheimischen Privatarztes werde hingegen nicht vergütet. Er ist prinzipiell für ein öffentliches Gesundheitssystem, das allen das Recht auf medizinische Versorgung garantiere. Mit der genannten Bestimmung bestehe die Gefahr einer unlauteren Konkurrenz für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Es kann aber auch umgekehrt kommen, dass nämlich jemand von außen die Dienste unseres Sanitätsbetriebs in Anspruch nimmt, meinte Alessandro Urzì (Alto Adige nel cuore), man muss daher auf die Qualität unserer Dienste setzen. Der Gesetzentwurf von LR Stocker geht angemessen auf die lokalen Bedürfnisse ein, auch auf den Wunsch nach Behandlung in einem muttersprachlichen Umfeld. Ihm persönlich ist allerdings ein chinesischer Arzt lieber als ein Begräbnis in seiner Muttersprache. Urzì wies auf das Problem der seltenen Krankheiten hin, die von der Forschung wenig abgedeckt sind und für die es wenig spezialisierte Zentren gibt. Das vorliegende Gesetz sollte diesen Patienten entgegenkommen und ihnen, nach Bewertung durch die Sanitätseinheit, die Behandlung in Einrichtungen vergüten, die auch außerhalb des deutschen oder italienischen Sprachraums liegen.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist ein zwingender Akt, stellte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung).  Die Umsetzung durch das Landesgesetz bezeichnete Köllensperger hingegen als akzeptabel. Er ist sehr wohl für ein öffentliches Gesundheitssystem. Er fordert aber mit einer Tagesordnung die Gleichstellung der Südtiroler Privatärzte, weil man damit eine Gleichbehandlung gegenüber Privatärzten im Ausland erreicht, aber auch den Abbau von Kosten und Wartezeiten in den Südtiroler Krankenhäusern.