„Wir nehmen das nachteilige Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis, auch wenn wir glauben, dass die Begründung nicht kongruent ist, so südtirolnews. Es wird nämlich nur über die Unzulässigkeit geurteilt und nicht über die Sachmäßigkeit. Auch der Interessenskonflikt wird außer Acht gelassen. Das Verwaltungsgericht spricht sich nicht mal dazu aus, dass das Regionalgesetz Nr. 6/2012 im Widerspruch zum Artikel 44 des Autonomiestatuts steht“, so erklärt die Fünf Sterne-Bewegung enttäuscht.
Das Gericht sagt, dass nur die Regionalregierung legitimiert ist, einzuschreiten. „Deshalb werden wir bei der Regionalregierung nachfragen, da der Sachverhalt in den Gesetzesvorschlägen zur Leibrentenreform, die in den letzten Tagen vom Präsidium eingereicht wurden, erneut vorkommt. Wir sind zwar mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nicht zufrieden, haben uns aber bereits mit unserem gesetzlichen Vertreter, der Anwältin Maria Cristina Osele in Verbindung gesetzt, um an einem eventuellen Rekurs von Seiten unserer Abgeordneten oder des Bürgerkomitees, dem wir für seinen Einsatz danken möchten, zu feilen“, so die Bewegung.
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