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Franz Pahl treibt SVP zur Weißglut „Vorwurf Doppelmoral“

17 Giugno 2014

Franz Pahl treibt SVP zur Weißglut „Vorwurf Doppelmoral“

Franz Pahl treibt die SVP und Arno Kompatscher zur Weißglut, so Tageszetiung online.  Der Präsident der Vereinigung der Alt-Mandatare wirft dem LH und dessen Getreuen Doppelmoral vor.

Franz Pahl hat Gefallen gefunden an seiner Rolle als Robin Hood der Alt-Mandatare. Der ehemalige Regionalratspräsident war nach seinem Abtritt von der politischen Bühne „abgetaucht“. Er hat mit der Politik eigentlich abgeschlossen.
Als im März dieses Jahres der Politiker-Rentenskandal platzte, war der Ex-SVP-Politiker einer der ganz wenigen Alt-Mandatare, der seine Privilegien öffentlich verteidigte, während viele seiner KollegInnen schamvoll schwiegen.
Vor wenigen Wochen wurde Franz Pahl von der Vereinigung der Alt-Mandatare zum Präsidenten gewählt.
Seitdem hat die Vereinigung nicht nur 40 neue Mitglieder, Pahl treibt auch die derzeit regierende Klasse zur Weißglut und vor sich her. Der Pusterer Ex-Politiker ist ein Meister der politischen Provokation. Und seine Stärke ist: Er hat eigentlich nichts zu verlieren.
Zuletzt hat Pahl dem amtierenden Landeshauptmann vorgeworfen, einer „politisch nicht qualitätsvollen Klasse“ anzugehören, weil Arno Kompatscher gemeinsam mit seinem Trentiner Kollegen Ugo Rossi eine „Strafaktion“ gegen die in Ehren ergrauten Alt-Mandatare gestartet hat.  Kompatscher und Rossi werden sich am Ende bis auf die Knochen blamieren, so prophezeite Pahl.
Nun legt Franz Pahl einen weiteren Scheit nach: Er wirft Kompatscher & Co. „Doppelmoral“ vor.

Der Anlass ist die Gesetzgebungskommission des Regionalrates, die am Montag den Entwurf für das neue Gesetz genehmigt hat. Die Alt-Mandatare sind laut Pahl einmal mehr überrumpelt worden. Während die Polit-Rentner ihr Geld zurückgeben sollten, dürfen die 2008 erstmals Gewählten, darunter Regierungsmitglieder und der Trentiner LH, die für sie einbezahlten Beiträge behalten.

Doch nun lesen Sie selbst die gesalzene Stellungnahme von Franz Pahl:

Über das Rentengesetz ist viel , geschürter, Unmut aufgekommen. Die Abfindungssummen wurden z.T. auch an noch Junge ausbezahlt. Weder von den Verantwortlichen der Parteien noch von den Medien wurden die Gründe erklärt. Die Altmandatare waren am Gesetz nicht selber beteiligt. Sie erhielten auch keine Vorschüsse, wie immer falsch behauptet wird, sondern Abgeltungen für erworbene und künftig gestrichene Rechte.

Die Altmandatare wurden nämlich gebeten, eine Option zu unterschreiben, mit der die ursprünglichen Höchstrenten um insgesamt 60 gekürzt wurden, und als Ausgleich eine Abfindung anzunehmen. Die Berechnung soll ruhig überprüft werden. Ganz gleich, welchen Zinssatz oder Lebenserwartung man anwendet: die Abfindung wurde durch eine Solidaritätsabgabe um zehn Prozent gekürzt und die Hinterbliebenenrente nicht berücksichtigt. Die Ersparnisse ergaben zusammen einen Betrag von 56 Mio. €, die den Maßnahmen für die Familien (Familienpaket) gewidmet wurden. Das haben 80 Altmandatare freiwillig angenommen, nur neun beharrten auf ihrer ehemaligen hohen Rente. Jetzt hat der Regionalrat (Präsident Moltrer)  selbst in einer offiziellen Darstellung die hohen Einsparungen detailliert bestätigt.

In der ganzen Polemik haben die Kritiker diese Tatsachen absichtlich ausgeblendet. Auch den Altmandataren als direkt Betroffenen hat man nur Informationsgespräche angeboten, nicht etwa Verhandlungen – im Gegensatz zu den falschen Behauptungen des Abg. Schiefer. In der Sache wurde uns in nichts nachgegeben, trotz unserer nach wie vor gegebenen Bereitschaft zur zweckdienlichen Beratung mit der SVP und andren. Die ursprüngliche Absicht einer höheren Abzinsung wuchs sich mit immer neuen Forderungen zu einer regelrechten Strafaktion aus.

Zugleich nehmen sich jene 20 aktiven Abgeordneten, die meist 212.000 Euro als Auszahlung ihrer vom Regionalrat eingezahlten Beiträge erhalten haben, selbstgerecht von jeder Rückzahlungspflicht aus! (Steger, Schuler, Noggler, Tommasini, Bizzo, Rossi in Trient mit drei Landesräten und andere).

Das offenbart die Doppelmoral! Sie behalten alles und brauchen nicht bis zum 66. Lebensjahr zu warten. Denn auch die anderen, die man alle mit Sanktionen zur Rückzahlung zwingen will, haben eigene Beiträge mit eingezahlt.

Nun will man die beiden Gesetze unter Bruch der Rechtssicherheit verabschieden. Darum können die Altmandatare ihre Sache nur noch mit dem Recht beantworten lassen. Sie verteidigen die Rechtssicherheit gegen Rechtsbeugung, denn Rechtssicherheit ist für alle wichtig. Wird sie willkürlich missachtet, können einmal alle Bürger davon betroffen sein.“