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EuGH Urteil “Königsstelle von Juan Carlos EU-weit ausgeschrieben“1 min read

9 Giugno 2014 < 1 min read

EuGH Urteil “Königsstelle von Juan Carlos EU-weit ausgeschrieben“1 min read

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Bisher ging man nach der Abdankung des spanischen Königs Juan Carlos davon aus, dass automatisch sein Sohn Felipe auf den Thron nachrücken würde, so der-Postillion. Doch wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun urteilte, muss der spanische Staat die Königsstelle regelkonform EU-weit ausschreiben. Für den Job als neuer Rey de España können sich nun alle Bürger der Europäischen Union bewerben, sofern sie volljährig sind.

Geklagt hat ein 37-jähriger Arbeitsloser aus Lettland, der sich bei der Thronfolge in diskriminierender Weise übergangen fühlte.

Zu dem Ausschreibungsverfahren ist Spanien laut EuGH verpflichtet, weil König Juan Carlos zuletzt mit weit über 250.000 Euro jährlich aus der spanischen Staatskasse entlohnt wurde. Bereits ab einem Schwellenwert von 200.000 Euro müssen Dienstleistungsaufträge jedoch nach den Richtlinien der Europäischen Union EU-weit ausgeschrieben werden, um Vetternwirtschaft zu vermeiden.
Schon kurz nach Bekanntgabe des neuen Thronfolgeverfahrens haben zahlreiche Menschen aus ganz Europa ihr Interesse bekundet. Im Detail sucht man nach einer selbstsicheren männlichen oder weiblichen Person mit einem Faible für Uniformen, die bereit ist,gegen hohe Bezahlung einen nennenswerten Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten, heißt es in der Ausschreibung.
Wie bereits sein Vorgänger soll der neue Bewerber Kenntnisse im Umgang mit Affären sowie in der Elefantenjagd aufweisen. Spanisch-Kenntnisse sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Der zuvor als sicher geltende Thronfolger Filipe hat inzwischen angekündigt, sein Glück zu versuchen und sich gemäß den Richtlinien zu bewerben. Doch auch bei einer erfolglosen Bewerbung könnte er noch den Thron besteigen, etwa als stolzer Gewinner des parallel ausgeschriebenen und ebenfalls Geschlecht unabhängigen Königin-Auswahlverfahrens.