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Der Fall Larissa noch nicht abgeschlossen: Staatsanwaltschaft geht in Berufung1 min read

17 Giugno 2014 < 1 min read

Der Fall Larissa noch nicht abgeschlossen: Staatsanwaltschaft geht in Berufung1 min read

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Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung gegen die Strafhöhe an, so Tiroler Tageszeitung Online. Sollte es bei der Berufung bleiben, wäre das Oberlandesgericht dann in zweiter Instanz dafür zuständig.
Der Fall Larissa B. dürfte nach dem erstinstanzlichen Urteil vom vergangenen Freitag noch nicht an seinem juristischen Ende angelangt sein. Die Staatsanwaltschaft ging jetzt gegen die Strafhöhe in Berufung, so der Sprecher der Anklagebehörde, Hansjörg Mayr,
Die Verteidigung hat hingegen noch keine Erklärung abgegeben, dafür ist aber noch bis zum Mittwoch Zeit, erklärte Mayr. Sollte es bei einer Berufung gegen die Höhe der Strafe bleiben, wäre das Oberlandesgericht dann in zweiter Instanz dafür zuständig, so der Sprecher. Die Berufung muss nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils noch schriftlich eingebracht werden, erläuterte Mayr das Prozedere. Der 24-jährige Freund der jungen Frau war von einem Geschworenengericht zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Dem Tiroler, der sich vor Gericht schuldig bekannte, wurde vorgeworfen, sein Opfer in der Nacht auf den 14. September 2013 in seiner Wohnung am Hals gepackt, sie bis zu Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend erstickt zu haben. Danach warf er die Leiche in den Inn. Die 21-Jährige blieb zunächst verschwunden und wurde bei einer groß angelegten Suchaktion am 6. Oktober aus dem Fluss geborgen. Der 24-Jährige war am 26. September wegen Mordverdachts festgenommen und am 13. Juni in erster Instanz verurteilt worden