120.000 Euro Strafe für 96 Kandidaten? „Namensliste bleibt geheim“

Die Geschichte ist delikat, so delikat, dass sich Landtagspräsident Thomas Widmann persönlich darum kümmert.

Weil sie zu spät ihre Abrechnung für die Wahlkampfspesen abgegeben haben, drohte 96 Landtagskandidaten eine Strafe von je 120.000 Euro, so Tageszeitung Online. Nun wurde der Fall „saniert“, doch die Namensliste bleibt aber geheim.

Thomas Widmann fand dazu klare Worte: „Wenn wir nicht eingreifen, dann stehen hundert Südtiroler Familien vor dem Bankrott oder zumindest vor massiven finanziellen Schwierigkeiten“, so der Präsident des Südtiroler Landtags.
Wie schon berichtet wurde haben 96 Landtagskandidaten ihre Wahlkampfspesen nicht fristgerecht abgegeben, und damit gegen das Landesgesetz aus dem Jahr 2013 verstoßen. Dieses sieht für alle zur Wahl antretenden Parteien ein Limit von 40.000 Euro an Wahlkampfausgaben vor. Damit die Einhaltung dieser Bestimmung überprüft werden kann, waren alle Kandidatinnen und Kandidaten nun angehalten, eine Abrechnung ihrer Ausgaben für die Wahlwerbung vorzulegen. Das Problem hierbei ist, dass nicht alle Kandidaten ausreichend über die Gesetzesbestimmungen informiert waren. So kam es, dass sie die Abgabefrist am 3. Januar einfach verstreichen ließen, ohne vorher die Abrechnungen einzureichen. Diesen Personen drohte eine Strafe von je 120.000 Euro, und zwar unabhängig davon, ob sie den Sprung in den Landtag geschafft haben oder nicht.
Im Gesetzgebungsausschuss wurde gestern die authentische Interpretation beschlossen, mit der die Angelegenheit im Nachhinein ausgebügelt wird. Die Liste mit den 96 Nutznießern dieses Rettungsrings wurden aber nicht bekannt gegeben, sehr zum Ärger von Alessandro Urzì, der dies gefordert hat. Mit Ja stimmten in der Kommission Magdalena Amhof, Maria Hochgruber Kuenzer, Josef Noggler, Oswald Schiefer, Brigitte Foppa und Ulli Mair, es gab eine Gegenstimme (Alessandro Urzì) und eine Enthaltung (Eva Klotz) gutgeheißen.
„Es ist ein äußerst delikates Thema”, erklärt Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof, „96 Kandidaten haben die Abrechnung nicht fristgerecht hinterlegt, aber es handelt sich hauptsächlich um sogenannte Füllkandidaten.” Mit Verweis auf eine Unklarheit zu den Fristen im Wahlgesetz, das für die Nachreichung von Unterlagen eine Frist von 20 Tagen „ab dem Datum der Aufforderung” einräumt, soll mit der authentischen Interpretation diese Frist neu eröffnet werden: 20 Tage ab Erhalt der entsprechenden Mitteilung des Landtagspräsidiums.
Unter den Betroffenen soll sich auch Vize-Landtagspräsident Roberto Bizzo befinden, so  Urzí.

Im Juli wird dieses Thema im Landtag diskutiert.

 

Claudia von Dzerzawa

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Claudia von Dzerzawa

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