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Winterreifen „Ministeriales Rundschreiben sorgt für Aufregung“2 min read

5 Maggio 2014 < 1 min read

Winterreifen „Ministeriales Rundschreiben sorgt für Aufregung“2 min read

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Ein Rundschreiben vom Transportministerium hat in Zusammenhang mit der Benutzung von Winterreifen im Sommer für viel Verwirrung gesorgt, südtirolnews. Auf Anfrage von SVP-Senator Hans Berger und der Bozner Straßenpolizei wird nun die Angelegenheit klarer. Um nun zu wissen, ob man mit den eigenen Winterreifen auch nach dem 15. Mai noch fahren darf, muss auf den richtigen Buchstaben am Winterreifen geachtet werden. Seit 15. April darf man auf Südtirols Straßen wieder ungestraft mit Sommerreifen unterwegs sein.Wenn die Winterreifen abgenutzt sind, benutzen viele diese Reifen jedoch auch in der warmen Jahreszeit und kaufen sich dann im Herbst neue Winterreifen. Durch das Rundschreiben aus Rom kamen allerdings Zweifel auf, ob dies möglich ist. Laut Meldungen gesamtstaatlicher Medien drohen saftige Strafen, falls man nach dem 15. Mai noch mit Winterreifen erwischt wird. Doch dieses gilt nicht für jeden Fall. „Knackpunkt ist die vom Reifenhersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit“, so erklärt Chef- Inspektor Emanuele D’ Aurelio von der Straßenpolizei in Bozen. Ist diese durch einen am Reifen abgedruckten Buchstaben dieselbe wie jene, die im Kfz-Schein eingetragen ist, darf mit diesen Reifen auch nach dem 15. Mai gefahren werden.
Dasselbe gilt auch, wer Winterreifen einer höheren Kategorie montiert hat“, so D’ Aurelio. Einzig die niedriger eingestuften Winterreifen, als im Fahrzeugbrief angegeben, sind nicht mehr erlaubt. Besonders genau schauen sollte, wer Winterreifen der Kategorien „Q“ oder „P“ auf dem Auto hat. Sind diese nicht ausdrücklich im Fahrzeugschein vermerkt, müssen sie laut Rundschreiben bis 15. Mai abgenommen werden. Wird die Vorschrift missachtet, werden Geldstrafen von 419 bis 1682 Euro, die Abnahme des Kfz-Scheines und eine obligatorische Pflichtrevision des Fahrzeuges fällig. Auch SVP-Senator Hans Berger erhielt aufgrund einer Anfrage dieselbe Bestätigung vom Ministerium. Demnach kann man „den ganzen Sommer über mit Winterreifen unterwegs sein, wenn dies im Fahrzeugpapier angegeben ist oder die Reifen einen höheren Geschwindigkeitsindex aufweisen“.