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Verkehrsdelikte im Ausland „Andere Länder, andere Strafen“2 min read

1 Maggio 2014 2 min read

Verkehrsdelikte im Ausland „Andere Länder, andere Strafen“2 min read

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Andere Länder, andere Strafen. Im Ausland werden Verkehrsdelikte teilweise deutlich härter geahndet als bei uns, krone.at. Da kann der Wochenendausflug oder auch der Urlaub “schnell” mal deutlich teurer werden als geplant, oder sogar den Fahrer ins Gefängnis bringen. Der ÖAMTC hat einen Strafenkatalog für Europa zusammengestellt.

Generell streng bestraft werden Fahrten unter Alkoholeinfluss. Am härtesten geht Italien gegen Alkohol-Sünder vor: Hat der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille oder mehr, kann das Fahrzeug beschlagnahmt und der Besitzer enteignet werden. In Schweden reicht schon 1,0 Promille, damit eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt werden kann. In Spanien drohen ab 1,2 Promille drei Monate Gefängnis. In der Schweiz droht Rasern eine Haftstrafe bzw. die Enteignung.

In Skandinavien ist Schnellfahren besonders teuer. Mittlerweile ist überall in Europa das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Auch Schweden, wo es bisher kein ausdrückliches Verbot gegeben hat, hat nachgezogen und bestraft dieses Vergehen mit 170 Euro. Generell sind die skandinavischen Länder bei der Ahndung von Tempoverstößen ganz vorn: Beispielsweise wird in Norwegen zu schnelles Fahren ab 430 Euro geahndet, für Rotlicht- und Überholverstöße können sogar 630 Euro fällig werden. In Finnland orientiert sich der Strafrahmen häufig am Einkommen, wer mehr verdient, zahlt auch mehr.

Ebenfalls harte Strafen in der Schweiz. Auch hier werden für Verkehrsverstöße empfindlich hohe Geldstrafen verhängt. Wer zu schnell fährt, riskiert beispielsweise neben einer Enteignung des Fahrzeuges auch eine Freiheitsstrafe. Als “Raser” gilt bei den Eidgenossen, wer innerorts über 50 km/h, außerorts 60 km/h und auf Autobahnen 80 km/h zu schnell unterwegs ist. Wer erwischt wird, kann mit mindestens einem Jahr Gefängnis und Einziehung sowie Verwertung des Kfz rechnen.

Nachtzuschlag gibt es in Italien. In Italien sind interessanterweise die Strafen etwa für Geschwindigkeitsübertretungen oder das Übersehen einer roten Ampel nachts von 22 bis 7 Uhr um ein Drittel höher als sonst. Das heißt aber nicht, dass man bei Tageslicht günstig davon kommt: Bei einer Geschwindigkeitsübertretung um 20 km/h drohen bereits mindestens 170 Euro. Mindestens 160 Euro werden fällig, wenn man am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert.

Falschparken ist hingegen in Spanien besonders teuer. Bis zu 200 Euro werden hier fällig. Für Gurtmuffel beginnt der Strafrahmen beim gleichen Betrag.
Auch Strafen aus dem Ausland können vollstreckt werden. Seit dem Jahr 2010 können offene Strafen aus dem EU-Ausland auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Ignoriert werden sollten ausländische Strafzettel also auf keinen Fall. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.