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Streit um Erstkommunionslieder hat rechtliche Folgen2 min read

20 Maggio 2014 < 1 min read

Streit um Erstkommunionslieder hat rechtliche Folgen2 min read

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Der Streit um das Üben von Erstkommunionsliedern in einer Volksschule hat nun rechtliche Folgen, so die Presse.com.
Der Streit um das Üben von Erstkommunionsliedern in einer Volksschule in Niederösterreich hat jetzt auch rechtliche Folgen. Die Initiative „Religion ist Privatsache“ hat gestern eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) eingebracht. Neben Pröll wurde ebenfalls der niederösterreichische Landesschulratspräsident Hermann Helm (ÖVP) angezeigt. Ausschlaggebend dafür ist die angeblich von Pröll angeordnete Versetzung eines Beamten, der das Singen von Kirchenliedern im normalen Schulunterricht verboten hat.

Ein Vater eines niederösterreichischen Volksschulkindes, das ohne Bekenntnis großgezogen wird, wünschte sich, dass im normalen Unterricht keine Erstkommunionslieder gesungen werden. An dieser Schule wurde es aber trotzdem gemacht. Der Vater wandte sich deshalb an die Rechtsabteilung des niederösterreichischen Landesschulrates. Der Leiter, Fritz Freudensprung, kam zum Schluss, dass tatsächlich keine Erstkommunionslieder im Musikunterricht geübt werden dürfen. Dieses ist laut der Initiative „Religion ist Privatsache“ auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gestützt. Dennoch bleibt der Chefjurist des Landesschulrates mit dieser Meinung allein. Denn sowohl Landeshauptmann Pröll als auch Landesschulratspräsident Helm befürworteten das Üben der Erstkommunionslieder im Musikunterricht. Helm berief sich demnach auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, wonach neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln sind.

Der Jurist wurde nun strafversetzt. Er selbst will laut ORF-Radio nicht gegen die Versetzung vorgehen und hat laut Verfassungsjurist Heinz Mayer wohl auch wenig Chance auf Erfolg. Denn als Landesbeamter, der der Schulbehörde des Bundes zugeteilt war, kann er so etwas erst gar nicht bekämpfen. Den Kampf hat nun die Initiative „Religion ist Privatsache“ aufgenommen. Sie hat gegen Pröll und Helm Anzeige wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt eingebracht.