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Staatsanwaltschaft „Neue Unterlagen im Fall Sonderfonds“

6 Maggio 2014

Staatsanwaltschaft „Neue Unterlagen im Fall Sonderfonds“

Auch der Rechnungshof beschäftigt sich bekanntlich mit der Führung des Sonderfonds des Altlandeshauptmanns Luis Durnwalder, so südtirolnews.

Heute wurde die Anhörung von Durnwalder auf den 4. Juni verschoben. Die Staatsanwaltschaft hat am 16. April neue Unterlagen vorgebracht. Damit auch die Verteidigung die nötige Zeit erhält, diese Unterlagen zu analysieren, wurde der Aufschub nötig. Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof geht von einem Schaden zulasten der öffentlichen Hand in der Höhe von rund 1,6 Millionen Euro aus. Dies entspricht in etwa 93 Prozent der Gelder, die Durnwalder im Zeitraum von 1994 bis 2012 im Rahmen des Sonderfonds zur Verfügung standen.
Mit dem Vorwurf, den Schaden mitverursacht zu haben, werden vier hohe Landesbeamte konfrontiert. Sie sollen laut Vorwurf das Finanzgebaren des ehemaligen Landeshauptmannes nicht ausreichend kontrolliert haben. Dabei handelt es sich um Eros Magnago, Stefano Natale, Karl Rainer und Roman Sandri, so berichtet Alto Adige online.
Luis Durnwalder werden Ausgaben für Mittag- und Abendessen vorgeworfen, zu denen er politische Vertreter, aber auch Vertreter verschiedener Interessensgruppen oder andere Gäste des Landes Südtirol eingeladen hat.
Staatsanwalt Schülmers hat im Zusammenhang mit seinen Ermittlungen rund um den Sonderfonds des Altlandeshauptmannes Durnwalder ihn beschuldigt, „durch die Straßen und Täler zu wandern und Geld zu verteilen“. Im Fall einer Verurteilung vor dem Rechnungshof muss Durnwalder bzw. die leitenden Finanzbeamten des Landes die Summe rückerstatten.

Gerhard Brandstätter, der Rechtsanwalt von Luis Durnwalder, blickte vor einigen Wochen dem Verfahren noch gelassen entgegen. „Wir haben viele Argumente, um die Vorhaltungen zu entkräften“, betont er damals. Unterdessen wurde bei der heutigen Sitzung die nationale Verbraucherschutzorganisation Codacons wegen „Unzulässigkeit“ vom Prozess ausgeschlossen.

Das Gericht sah eine Teilnahme am Prozess als ungerechtfertigt an, da Codacons kein direktes Interesse in dem Fall hat.