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Reduzierter Steuersatz für Überstunden und Prämien

28 Maggio 2014

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Reduzierter Steuersatz für Überstunden und Prämien

HGV, hds und Freiberufler haben mit Gewerkschaften ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV), der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) und die Freiberufler haben mit den lokalen Gewerkschaften ein Abkommen unterzeichnet, laut dem die Gastbetriebe, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Freiberufler ab sofort wieder die Möglichkeit haben, eine Steuerbegünstigung auf leistungssteigernde Lohnelemente in Anspruch zu nehmen.

Dieser Steuervorteil ist in den vergangenen Jahren von den Betrieben gerne genutzt worden, weil damit den Mitarbeitern ein höherer Nettolohn für ihre Arbeitsleistung ausbezahlt werden konnte, unterstreichen HGV-Präsident Manfred Pinzger, hds-Präsident Walter Amort und Josef Tschöll von den Freiberuflern. Mit Mai 2014 kann diese Steuerbegünstigung somit wieder angewandt werden. Bei Entlohnung auf Überstunden und Prämien werden laut Abkommen nur zehn Prozent an Steuern gezahlt, anstelle von 23 Prozent. Die Einkommenshöchstgrenze (Jahr 2013), um in den Genuss dieses Steuervorteils zu gelangen, liegt bei 40.000 Euro. Die Ersatzsteuer kann auf maximal 3.000 Euro brutto an Leistungslohn beansprucht werden. Dieses Abkommen gilt ab Mai 2014 und verfällt im Dezember 2014, heißt es abschließend in der gemeinsamen Presseausendung.