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Konkurseröffnung der ZH General Cnstruction Company AG

6 Maggio 2014

Konkurseröffnung der ZH General Cnstruction Company AG

Das Oberlandesgericht Trient hat den Rekurs der ZH General Construction Company AG gegen das Urteil des Landesgerichtes abgelehnt, Tageszeitung Online. Damit wird die Konkurseröffnung bestätigt.

Das Oberlandesgericht in Trient hat den Rekurs der ZH General Construction Company AG gegen das Urteil des Bozner Landesgerichtes zur Konkurseröffnung abgewiesen. Das teilte jetzt die beauftragte Konkursrichterin Francesca Bortolotti mit. Die ZH General Construction Company AG hatte gegen das Urteil des Landesgerichts, das die Konkurseröffnung erklärt und gleichzeitig das Ausgleichsverfahren für unzulässig erklärt hat, Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht hat somit die Entscheidung aus erster Instanz bestätigt. Damit bleibt die erste Verhandlung für die Bildung des Schuldenstandes, die schon laut Konkurseröffnungsurteil für den 10. Juni um 09.30 Uhr anberaumt wurde, aufrecht.