Die Akontorate muss unter Verwendung des Formulars F24 entrichtet werden; dieses wird (mit dem vorausberechneten Betrag) in diesen Tagen vom Steueramt der Stadtgemeinde Meran allen steuerpflichtigen BürgerInnen per Post zugesendet.
Ab Jänner 2014 ist für die in Südtirol gelegenen Immobilien die Gemeindeimmobiliensteuer GIS (IMI) geschuldet und die staatlichen Bestimmungen zur IMU und TASI finden nicht mehr Anwendung. Die erste Rate der Steuer ist innerhalb 16. Juni 2014 einzuzahlen und muss aufgrund der vom Landesgesetz Nr. 3/2014 vorgesehenen Standardsteuersätze und Standardfreibeträge berechnet werden. Die Stadtgemeinde Meran hat in dieser Phase keine Möglichkeit, die Besteuerung anders zu regeln. Innerhalb Ende September 2014 wird die Stadtverwaltung die eigenen Steuersätze und Freibeträge beschließen, welche bei der Saldozahlung (Fälligkeit: 16. Dezember) angewandt werden. “Bezüglich der GIS sind in der Datenbank des Steueramtes der Stadtgemeinde Meran insgesamt 19.404 SteuerzahlerInnen eingetragen; 6.935 davon müssen die GIS nicht entrichten. 11.499 BürgerInnen hat das Steueramt bereits die 24-Formulare mit dem vorausberechneten Betrag per Post zugesandt. Weitere 970 BürgerInnen werden nur das Rundschreiben erhalten, da wir nicht über genauere Informationen verfügen, um die von ihnen geschuldeten Betrag berechnen zu können”, erklärt Finanzstadtrat Nerio Zaccaria. Weitere Infos unter www.gemeinde.meran.bz.it
Im Bild: Finanzstadtrat Nerio Zaccaria (links im Bild) und Bürgermeister Günther Januth.
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