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„Für Ausländische Steuersünder keine Warung mehr“2 min read

4 Maggio 2014 2 min read

„Für Ausländische Steuersünder keine Warung mehr“2 min read

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Österreich räumt jetzt bis Sommer mit einer Praxis auf, die mehrfach Rügen der OECD eingebracht hat, so südtirolnews. Es geht hierbei um Kontoöffnungen von mutmaßlichen Steuersündern im Rahmen von ausländischen Amtshilfeansuchen. Den heimischen Banken ist es in Zukunft verboten, betroffene (ausländische) Kunden davon zu informieren, dass eine Anfrage einer ausländischen Behörde vorliegt, also eine Kontoöffnung ansteht.

Österreich wurde jetzt von der OECD aufgefordert, sein geltendes Recht zu reparieren. Die Banken sind  dem Vorwurf ausgesetzt, durch “Notifikationspflichten” und Beeinspruchungen von Kontoöffnungen Ermittlungen bei der Jagd nach Steuersündern verzögert zu haben. Jetzt entfällt diese Notifikationspflicht.

“Das Auskunftsbegehren und alle damit verbundenen Tatsachen und Vorgänge sind gegenüber Kunden und Dritten geheim zu halten”, so heißt es im neu gefassten Paragraf 4 im Amtshilfedurchführungsgesetz. Es hat am 29. April als Teil des Budgetbegleitgesetzes den Ministerrat passiert und soll Ende Mai im Parlament beschlossen werden. Kurz darauf tritt das neue Reglement mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Sonja Steßl, SPÖ-Staatssekretärin im Finanzministerium, sieht damit das Verschieben von Geldern in Steuersümpfe erschwert.
Österreich hat sich entschlossen, beim Kampf gegen Steuerbetrug vorn mit dabei zu sein. “Da kommt es auf jeden Schritt an”, so Steßl zu dem Gesetzesplan. Weil bei ausländischen Amtshilfeanfragen an österreichische Banken die betroffenen Kontoinhaber nicht mehr informiert werden müssen, wird verhindert, dass wegen zeitintensiver Formalitäten Gelder noch schnell ins Ausland bzw. in eine Steueroase verschoben werden können. Ein “rechtzeitiges Verstecken” ist somit nicht mehr möglich.
Zugelassen werden auch so genannte “Gruppenanfragen”, wo sich das ausländische Amtshilfersuchen auch auf eine Gruppe von nicht einzeln identifizierten Personen beziehen kann.

Im Staatssekretariat wird darauf verwiesen, dass die Maßnahme die Amtshilfe betrifft, die aus dem Ausland angefordert wird. Wird ein Finanzstrafverfahren von den österreichischen Behörden eingeleitet, wird man als Österreicher ohnehin informiert.

Als nächsten Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug fordert Steßl die Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeigen im Finanzstrafrecht.