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Der Fall Kurt Haller „Letztes Urteil“1 min read

1 Maggio 2014 < 1 min read

Der Fall Kurt Haller „Letztes Urteil“1 min read

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Gestern haben die Beamten der Staatspolizei Kurt Haller festgenommen, stol.it. Wegen sexueller Gewalt, Freiheitsberaubung und Zuhälterei muss er jetzt eine langjährige Haftstrafe absitzen. Der Fall hat im Jahr 2005 für Schlagzeilen gesorgt. Am 14. Juni sind Haller und Martin Mair (46) aus Bozen festgenommen worden.

Ihnen wird zur Last gelegt, eine 22-jährige Rumänin über Tage festgehalten und ihr sexuelle Gewalt angetan zu haben.

Im März 2007 verhängte der Strafsenat über Mair zehn Jahre Haft, über Haller sieben Jahre. 2008 senkte das Bozner Oberlandesgericht das Strafmaß auf sieben Jahre Haft für Mair und sechs Jahre und vier Monate für Haller. Die Verteidigung hat Kassationsbeschwerde eingelegt, u. a. weil ihrer Ansicht nach die Telefonabhörungen ihrer Mandanten nicht ins Verfahren hätten eingebracht werden dürfen. Die Polizei hat die Anrufe ursprünglich wegen anderer Verdachtsmomente abgehört.

Die Höchstrichter kündeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abhörungen als Beweismittel an. Das Verfahren wurde ans Oberlandesgericht Trient verwiesen. Entgegen der Hoffnung der Angeklagten fiel das Urteil gegen sie hier nun aber nicht milder aus, im Gegenteil. Beide wurden nun zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt.

Hallers Verteidiger Francesco Coran zog erneut vors Höchstgericht. Er argumentierte, dass das Oberlandesgericht angesichts der fehlenden Berufung von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft keine höhere Strafe als die ursprüngliche hätte verhängen dürfen. Das Kassationsgericht gab der Beschwerde statt, der Ball ging zurück nach Trient.

Das letzte Urteil fiel erst am 21. März diesen Jahres.  Hallers Strafe wurde auf sechs Jahre, drei Monate und 15 Tage reduziert.
Nach seiner gestrigen Festnahme muss er jetzt noch drei Jahre und acht Monate absitzen. Martin Mair hingegen hat seine Strafe im vorigen November angetreten.