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Alkohol-Lieferservice „STOPP – KEIN ALKOHOL AN MINDERJÄHIRGE“

6 Maggio 2014

Alkohol-Lieferservice „STOPP – KEIN ALKOHOL AN MINDERJÄHIRGE“

Seit kurzem werden in Südtirol Lieferservices angeboten, die auch während der Nachtstunden Alkohol an Privatpersonen nach Hause liefern, so stol.it.

Das nahm der Bozner Quästor Lucio Carluccio gestern zum Anlass, die Anbieter per Verordnung zu verpflichten, sich an das Verbot, Alkohol an Minderjährige unter 18 Jahren zu verkaufen, zu halten.

Es muss ein entsprechender Hinweis auf der Homepage und in der Bewerbung des Unternehmens angebracht werden.

Zudem muss man die Unternehmer daran erinnern, dass ein Übertreten des Verbotes sanktioniert wird. Die Strafen reichen von 250 bis 1000 Euro, bei wiederholtem Übertreten wird der Betrag verdoppelt.