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Zwölfer-Kommission nimmt wichtige Durchführungsbestimmungen in Angriff1 min read

29 Aprile 2014 < 1 min read

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Zwölfer-Kommission nimmt wichtige Durchführungsbestimmungen in Angriff1 min read

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In der Zwölfer-Kommission wurden heute für Südtirol wichtige Durchführungsbestimmungen auf den Weg gebracht, die nun den jeweils zuständigen Ministerien zur Begutachtung weitergeleitet werden. “Die erste betrifft die Übernahme der Verwaltung des Nationalparks Stilfser Joch durch die beiden autonomen Provinzen von Bozen und Trient und die Region Lombardei. Wie von der Region Lombardei gefordert, haben wir die Anzahl der Mitglieder des Koordinierungsgremiums von je einem auf je zwei Vertretern aus Südtirol, dem Trentino, der Lombardei und dem Umweltministerium erhöht. Auf der nächsten Sitzung der Autonomiekommission, am 7. Mai, werden wir die Vertreter der Umweltverbände zu diesem Thema anhören. Sobald wir das Gutachten des zuständigen Ministeriums erhalten, können wir endlich die definitive Norm beschließen, die dann offiziell vom Ministerrat erlassen werden muss”, erklären die Südtiroler Parlamentarier und Mitglieder der Zwölfer-Kommission, Sen. Karl Zeller, Sen. Francesco Palermo und KAbg. Daniel Alfreider. Genehmigt wurde weiters die Durchführungsbestimmung im Bereich der Urbanistik (Gebäudeabstände) sowie jene Bestimmung, die vorsieht, dass auch nicht ansässige EU-Bürger sowie Nicht-EU-Bürger mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung die Sprachgruppenerklärung abgeben können. Die Kommission hat auch der Übernahme des Verwaltungspersonals des Gerichtes in Bozen zugestimmt. “Auch hier müssen vor der definitiven Beschlussfassung noch die Gutachten der zuständigen Ministerien und des Staatsrates eingeholt werden”, so Zeller, Palermo und Alfreider.