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VORENTSCHEIDUNG IM MORDPROZESS KEVIN MONTOLLI

1 Aprile 2014

VORENTSCHEIDUNG IM MORDPROZESS KEVIN MONTOLLI

Es ist die Vorentscheidung im Mordprozess gegen Kevin Montolli, so Tageszeitung Online. Der Gerichtsgutachter hält den geständigen Mörder von Svetla Fileva für zurechnungsfähig.

Guido Buffoli ist sich ziemlich sicher. Kevin Montolli ( 21 ) aus Meran, leidet an einer Persönlichkeitsstörung. Er ist ein antisozialer Mensch, der sich seiner Verantwortung entzieht. Immer irgendwie auf der Flucht. So wie in den Jahren 2007 und 2008, als er Bekannte eines Diebstahls und einer Erpressung verdächtigte, um ein eigenes „Vergehen“ zu verschleiern. Laut dem Gutachter-Bericht hat der Meraner mehrere geliehene Videokassetten, darunter ein Pornofilm, nicht mehr zurückgegeben. Das ist aber nicht mit dem Delikt zu vergleichen, wegen dem Montolli nun der Prozess (in einem verkürzten Verfahren in der Vorverhandlung) gemacht wird. Am 9. September 2012 tötete er in der Bozner Schlachthofstraße eine 30-jährige bulgarische Prostituierte mit mindestens sieben Messerstichen.

Guido Buffoli, der von Richterin Silvia Monaco beauftragte Gutachter, kommt nun zum Schluss, dass Montolli zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, also schuldfähig war. Zur gleichen Ansicht ist bereits Anklage-Gutachter Michele Piccolin gelangt. Für Carlo Andrea Robotti, Gutachter der Verteidigung, war Montolli zum Tatzeitpunkt hingegen nicht zurechnungsfähig. Alle drei Gutachter halten den Lehrling allerdings für gemeingefährlich. „Er benötigt psychologische Hilfe“, so Gerichtsgutachter Buffoli in seiner Expertise, die er auf der gestrigen Verhandlung am Landesgericht vortrug. Mit diesem Ergebnis ist das Urteil in diesem Mordprozess so gut wie vorgezeichnet. Kevin Montolli muss mit einer Haftstrafe um die 20 Jahre wegen vorsätzlichen Mordes rechnen.