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HGV begrüßt neues GIS-Gesetz1 min read

18 Aprile 2014 < 1 min read

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HGV begrüßt neues GIS-Gesetz1 min read

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Bozen – Mit der Verabschiedung der neuen Gemeindeimmobiliensteuer GIS durch den Südtiroler Landtag ist ein erster Schritt zur Senkung der Steuerbelastung der Unternehmen und Familien unternommen worden, schreibt der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einer Presseaussendung. Vor allem gastgewerbliche Betriebe waren in den letzten Jahren stark durch die staatliche IMU belastet. Mit der GIS konnte nun eine rund 25-prozentige Reduzierung zur früheren IMU erreicht werden. In Zukunft wird der Prozentsatz von gewerblichen Immobilien und somit auch Gastbetrieben von 0,76 Prozent auf 0,56 Prozent herabgesetzt. „Mit dieser Reduzierung ist ein erster wichtiger Erfolg gelungen, die Unternehmen, vor allem im Bereich Gastgewebe, steuerlich zu entlasten“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Positiv ist auch zu werten, dass erstmals die Dienstwohnung in einem Gastbetrieb, falls sie als Erstwohnung genutzt wird, mit denselben Kriterien behandelt wird, wie jene der privaten Erstwohnungen. Das heißt, bei der Dienstwohnung kommen die Freibeträge und Prozentsätze im selben Ausmaß zur Anwendung, wie bei der Privatwohnung. „Das ist speziell im Hotel- und Gastgewerbe wichtig, weil viele Gastwirtinnen und Gastwirte im eigenen Betrieb ihre Hauptwohnung haben“, bemerkt HGV-Direktor Thomas Gruber.

Das Ziel müsse es aber sein, das frühere Niveau der ICI-Beträge zu erreichen, schreibt der HGV abschließend in seiner Presseaussendung.