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FRAUEN UND MÄNNER SOLLEN IN DER POLITIK GLEICH BEHANDELT WERDEN1 min read

9 Aprile 2014 < 1 min read

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FRAUEN UND MÄNNER SOLLEN IN DER POLITIK GLEICH BEHANDELT WERDEN1 min read

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“Die Förderung einer paritätischen Vertretung der Geschlechter in politischen Gremien ist ein grundlegender, verfassungsrechtlicher Aspekt (Verfassungsartikel Nr. 51) in der Wahlgesetzgebung, und zwar sowohl im Wahlsystem für die Europawahlen als auch im Wahlgesetz für das nationale Parlament. Die Einführung von bindenden Regeln, damit Frauen und Männer zahlenmäßig gleich stark, also paritätisch, in den Parlamenten vertreten sind, ist somit unbedingt erforderlich und sollte so bald als möglich in den Wahlgesetzen verankert werden. Das heute in der Abgeordnetenkammer angenommene Gesetz zur Förderung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter bei den Europawahlen verbessert zwar das derzeit geltende Gesetz und es wird endlich der Grundsatz verankert, wonach Wahlgesetze das verfassungsrechtliche Prinzip einer ausgewogenen Geschlechterverteilung Rechnung tragen müssen, doch hätten wir eine noch stärkere Verankerung des Gleichstellungsprinzips begrüßt.” Das betont die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard, die auch im Namen ihrer SVP-Kollegen die Stimmabgabeerklärung gehalten hat. Im Rahmen der Behandlung des Gesetzes im römischen Parlament sei ein Kompromiss gefunden worden und zwar wurde eine Übergangsbestimmung für die EU-Wahlen im Mai 2014 in das Gesetz eingebaut, welche die Ungültigkeit der dritten Vorzugsstimmen vorsieht, falls eine Partei auf ihrer Liste den Grundsatz der Geschlechterverteilung nicht berücksichtigt. “Damit werden Partei indirekt dazu gezwungen, ihre Wahllisten mit abwechselnd einem weiblichen und einem männlichen Kandidaten zu erstellen. Dies ist zumindest ein erster Schritt”, so Gebhard. “Sehr zu begrüßen ist hingegen, dass diese Norm ab 2019 eine bleibende Norm wird d.h. die paritätische Besetzung der Wahllisten mit Frauen und Männern wird für alle Parteien bindend. Nicht quotierte Listen werden zurückgewiesen.”