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FORTBESTAND DER ITALIENISCHEN HANDELSKAMMERN SICHERN

7 Aprile 2014

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FORTBESTAND DER ITALIENISCHEN HANDELSKAMMERN SICHERN

Die primäre Aufgabe der italienischen Handelskammern ist es, die gemeinsamen Interessen der Unternehmen zu vertreten und sich für die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft einzusetzen. Darüber hinaus ist die Handelskammer ein wichtiger Dienstleister für die Betriebe und mit der Durchführung hoheitlicher Aufgaben betraut. „Der Fortbestand des italienischen Kammersystems muss gesichert werden, da ansonsten die Unternehmen ohne einheitliche, überparteiliche Interessensvertretung da stehen und ihnen wichtige Dienstleistungen abhandenkommen“, betont Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Wie die italienische Tageszeitung „La Stampa” gestern berichtete, wirkt Ministerpräsident Matteo Renzi derzeit auf das Wirtschaftsministerium ein, damit das geplante Haushaltsgesetz auch die Abschaffung der italienischen Handelskammern vorsieht. Ihre Aufgaben sollen von Gemeinden und Ministerien übernommen werden.

„Die Handelskammern arbeiten direkt und unmittelbar für die heimischen Betriebe vor Ort. Vor allem in der Exportförderung und der Vermarktung der Südtiroler Qualitätsprodukte, der Weiterbildung und der Unternehmensentwicklung werden Projekte gemeinsam mit den Unternehmen finanziert und umgesetzt“, so Ebner.

Durch die Jahresgebühren, die von den Betrieben an die Handelskammern entrichtet werden, ist es möglich, viele wichtige Dienste zu Gunsten der Wirtschaft zu gewährleisten. Mit der Abschaffung der Handelskammern würde der Steuerzahler zusätzlich belastet bzw. die Ausgaben müssten von Staat, Land und Gemeinden getragen werden.

Zu den Aufgaben der Handelskammer Bozen zählen neben der Gesamtvertretung der Wirtschaft im Interesse der Südtiroler Unternehmen, die Beratung öffentlicher Entscheidungsträger, die Wirtschaftsforschung, die Wirtschaftsförderung, die Erbringung von wirtschaftsorientierten Dienstleistungen für die heimischen Betriebe sowie die Ausübung hoheitlicher Aufgaben.

Der Akzent ist dabei stark auf die Autonomie gesetzt. Die Wirtschaft bestimmt selbst die Zusammensetzung der Organe der Handelskammer und über die Organe ihr Tätigkeitsprogramm. Die Handelskammer ist somit eine Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft.

Eine wichtige Aufgabe der Handelskammer Bozen ist die Wirtschaftsförderung. Diese ist auf die Bedürfnisse der Südtiroler Unternehmen ausgerichtet und umfasst die Bereiche Weiterbildung, Unternehmensentwicklung, Unternehmensgründung und -nachfolge, den Innovationsservice und die Unternehmenskooperation, die Export- und Absatzförderung, das Schiedsgericht und die Mediation. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Handelskammer ist die Wirtschaftsforschung und -beobachtung. Anhand objektiver Daten werden Wirtschaftsstudien und -analysen ausgearbeitet, die es gestatten, die wirtschaftpolitische Diskussion im Lande auf eine sachliche Basis zu stellen. Die laufende, auf Öffentlichkeit und Unternehmen ausgerichtete Wirtschaftinformation trägt zu einem besseren Verständnis der Wirtschaftsabläufe bei.

Die Handelskammer Bozen übt jedoch auch behördliche Aufgaben aus. Dazu zählen die Führung des Handelsregisters und der Berufsverzeichnisse, die Registrierung von Patenten und Marken, der Eichdienst und die Erfüllung von Bestimmungen im Umweltbereich sowie die Ausstellung von Außenhandelsdokumenten. Das Ziel der Handelskammer ist es, diese vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben effizient, bürgernah und unbürokratisch auszuüben.