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Fabi „ Zwei Nachzahlungen und keine Gehaltserhöung“

24 Aprile 2014

Fabi „ Zwei Nachzahlungen und keine Gehaltserhöung“

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb stellt eindeutig klar, dass der Generaldirektor Dr. Andreas Fabi in den vergangenen Jahren keine Gehaltserhöhung erhalten hat, so südtirolnews.Bezüglich der Meldungen in den Medien über die Höhe des Gehalts des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Dr. Andreas Fabi, stellt der Südtiroler Sanitätsbetrieb fest, dass es keine Gehaltserhöhung gegeben hat. Wie vom Landesgesetz Nr.7/2001 Art. 10, Absatz 1 vorgesehen, erfolgte die Entlohnung „unter Berücksichtigung der im Bereich üblichen Bezahlung“.Die Jahresentlohnung von 218.723,20 Euro liegt sogar unter der durchschnittlichen Höhe für Generaldirektoren bzw. Verantwortliche in ähnlichen Institutionen in Italien. Wie im Arbeitsvertrag, der übrigens auf der Homepage des Südtiroler Sanitätsbetriebes öffentlich einsehbar ist, zwischen Südtiroler Landesregierung und Dr. Andreas Fabi festgelegt, kann bei der Erreichung der vorgegebenen Zielvereinbarungen dazu noch eine Quote in Höhe von bis zu 15 Prozent ausbezahlt werden. Die Auszahlung einer derartigen Ergebniszulage zusätzlich zu den fixen Lohnelementen ist für alle Führungskräfte im Sanitätsbetrieb und öffentlichen Dienst vorgesehen.
Im Jahr 2013 wurden aufgrund der Zielerreichung an Dr. Andreas Fabi zwei Nachzahlungen ausgeschüttet. Die für das Jahr 2010 (31.824,24 Euro brutto) und jene für das Jahr 2011 (32.808,49 Euro brutto). Dabei hat die Landesregierung festgestellt, dass die vorgegebenen Ziele erreicht wurden.Ebenfalls weist der Südtiroler Sanitätsbetrieb darauf hin, dass Generaldirektor Dr. Andreas Fabi, mit Beendigung des Dienstverhältnisses, keine Abfertigung (TFR) ausbezahlt wird. Auch die vom Betrieb entrichteten Pensionsbeiträge sind viel geringer als bei einem gleichwertigen abhängigen Arbeitsverhältnis. Daher steht dem Generaldirektor laut Vertrag ein Betrag zu, „welcher der Differenz zwischen den theoretischen Beitragszahlungen zu Lasten des Sanitätsbetriebes, für den Anteil des ihm zustehenden Entgeltes bei abhängigem Arbeitsverhältnis, ausgedehnt auch auf die Behandlung der Abfertigung INPDAP, und den effektiv vom Sanitätsbetrieb eingezahlten Beträgen, gemäß den geltenden Bestimmungen für die Eintragung in die getrennte NIFS Führung, entspricht.“Aufgrund dieser Klausel im Arbeitsvertrag, ebenfalls auf der Homepage des Betriebes einsehbar, wurden Dr. Andreas Fabi im Laufe des Jahres 2013 folgende Summen ausbezahlt: 28.399,81 Euro brutto für das Jahr 2010, 28.854,10 Euro brutto für das Jahr 2011, 28.992,37 Euro brutto für das Jahr 2012 und 29.862,06 brutto für das Jahr 2013.
All diese einmaligen Zahlungen, betreffend der Jahre 2010-2013, haben insgesamt zu einer Zahlung von 180.741,07 Euro geführt und ergeben somit, dass für das Jahr 2013 in der Einkommenserklärung von Dr. Andreas Fabi eine Gesamtsumme von 393.676,57 Euro aufscheint. Dieses Gehalt entspricht bis auf kleine Abstriche auch den effektiven Kosten, die der Betrieb zu tragen hat, während bei den Gehältern von angestellten Führungskräften noch rund ein Drittel an Abgaben dazuzurechnen ist.

In betrieblicher Hinsicht „kosten“ deshalb eine große Anzahl von sanitären Führungskräften (z.B. auch einige Primare) mehr als der Generaldirektor des Betriebes.