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ÄNDERUNGEN DER SONDERSTATUTE NUR “IM EINVERNEHMEN„

14 Aprile 2014

ÄNDERUNGEN DER SONDERSTATUTE NUR “IM EINVERNEHMEN„

Änderungen der Sonderstatute gibt es nur im Einvernehmen mit den betroffenen Regionen, südtirolnews. Diese Forderung haben die Länder Südtirol, Trentino, Friaul-Julisch Venetien sowie Aosta nun in einem Änderungsantrag zum Verfassungsreform-Entwurf der Regierung festgehalten. Zudem soll auch die Möglichkeit der Delegierung von Zuständigkeiten festgeschrieben werden.
Was die Reform des fünften Abschnitts der Verfassung betrifft, der die Beziehungen zwischen Regionen und Staat regelt, ziehen die autonomen Länder an einem Strang: So haben sich die Chefs der jeweiligen Länderregierungen, neben Landeshauptmann Arno Kompatscher dessen Amtskollegen Ugo Rossi (Trentino), Debora Serracchiani (Friaul-Julisch Venetien) sowie Augusto Rollandin (Aosta), auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zu Artikel 33 des Regierungsentwurfs zur Verfassungsreform verständigt. Dieser soll das Prinzip des Einvernehmens festschreiben. Wird der Änderungsantrag also angenommen, dürfen die Sonderstatute nur geändert werden, wenn sich der Staat und die betroffenen Länder einig sind.
Dieser Änderungsantrag ist sowohl der Regierung, als auch den Parlamentariern der Länder übermittelt und zudem durch einen zweiten Antrag ergänzt worden. Er betrifft die Einfügung eines weiteren Absatzes des Artikels 33, der die Abtretung von staatlichen Kompetenzen im Delegierungswege vorsieht. Sollte sich der Staat und die jeweils betroffenen Länder darauf verständigen, dass die Kompetenzen des ersten übernehmen werden, kann auch das geschehen, und zwar auch “auf Vorschlag der Länder”, wie es im Änderungsantrag heißt. Der rechtliche Weg einer solchen Delegierung führt über eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut. Wie die vier Regierungschefs betonen, könnten die autonomen Länder auf diesem Wege Zuständigkeiten übernehmen, die im Verfassungsgefüge eigentlich dem Staat vorbehalten sind.