WIEDERZULASSUNG ZU DEN SAKRAMENTEN

Die italienische Tageszeitung “Il Foglio” hat am Wochenende die Rede von Kardinal Walter Kasper zum katholischen Familienbild und zum pastoralen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen veröffentlicht. Der frühere Präsident des päpstlichen Einheitsrates hielt sie in der vergangenen Woche vor dem Kardinalskonsistorium. Bisher waren nur einige Auszüge bekannt.

In seiner Ansprache plädiert er dafür, dass verheiratete Geschiedene unter bestimmten Voraussetzungen zum Empfang der Kommunion zuzulassen sind, was bislang nach katholischer Lehre nicht erlaubt ist. Entscheidend ist unter anderem, dass der Betreffende das Scheitern seiner ersten, kirchlich geschlossenen Ehe bereut, seine zweite Partnerschaft nach bestem Gewissen lebt, die Kinder christlich erzieht und die Sakramente als Kraftquelle seines Lebens betrachtet. Außerdem muss zwischen der Wiederheirat und der Zulassung zu den Sakramenten eine “Zeit der Orientierung” liegen.

“Wenn wir wiederverheiratete Geschiedene von den Sakramenten ausschließen, die bereit sind, sie zu empfangen, und sie auf den Heilsweg außerhalb der Sakramente schicken, stellen wir dann nicht die sakramentale Grundstruktur der Kirche zur Diskussion? Wozu dienen dann die Kirche und ihre Sakramente? Zahlen wir mit dieser Antwort nicht einen zu hohen Preis?”, so der emeritierte deutsche Kurienkardinal:
Barmherzigkeit zu einem billigen Preis darf es jedoch nicht geben, betonte er, die Kirche kann ihre Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe nicht verändern.

Kasper stellte jedoch zur Diskussion, ob nur die kirchenrechtliche Eheannullierung den Weg zu den Sakramenten freimachen darf. Barmherzigkeit und Kirchenrecht schließen sich nicht aus, doch eine barmherzige Pastoral ist die höchste Gerechtigkeit, weil sie hinter jedem Verfahren den einzelnen Menschen sieht. “Ist es wirklich möglich, über das Gute und Schlechte eines Menschen in zweiter und dritter Instanz nur auf Grundlage von Akten, also Papier zu entscheiden, aber ohne die Person und ihre Situation wirklich zu kennen?”, so Kasper. In bestimmten Fällen können Bischöfe die Entscheidung über eine Wiederzulassung zu den Sakramenten besonders erfahrenen Priestern übertragen.

Priester können heute nicht mehr davon ausgehen, dass Brautpaare sich der sakramentalen Dimension ihrer Entscheidung immer bewusst sind und die Ehe somit voll gültig ist, so Kasper. Hier liegt nur eine “Fiktion” vor. Der frühere Bischof von Rottenburg-Stuttgart verwies auch darauf, dass es “kontraproduktiv” sein kann, wenn Kinder ihre wiederverheirateten Eltern nicht beim Kommunionempfang erlebten. Damit riskiert die Kirche die Bindung künftiger Generationen an den Glauben.

 Papst Franziskus hat Kasper um den Eröffnungsvortrag zum Konsistorium gebeten. Die Kardinäle berieten dabei unter anderem über die im Oktober anstehende Bischofssynode zur Familienpastoral, die auch den Umgang mit den wiederverheirateten Geschiedenen behandeln wird. Anschließend hat Franziskus die theologische Tiefe von Kaspers Ausführungen ausdrücklich gelobt. (KNA)

 

 

Claudia von Dzerzawa

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