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GARANTIE-ZINS WIRD ÜBERPRÜFT1 min read

6 Marzo 2014 < 1 min read

GARANTIE-ZINS WIRD ÜBERPRÜFT1 min read

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Dass auf Einlagen im Family Fonds satte vier Prozent Zinsen garantiert werden sollen, so die  Tageszeitung „Dolomiten“, könnte ein Nachspiel haben. Die Bozner Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag Vorerhebungen eingeleitet.
Falls es den Tatsachen entsprechen sollte, dass die Region garantierte, mit ihrem Geld für die Einhaltung der Vier-Prozent-Garantie gerade zu stehen, ist diese Regelung „zumindest dubios“, erklärte der stellvertretende Leitende Staatsanwalt Markus Mayr am Donnerstag.
Es handelt sich hier um eine komplexe Materie. Geklärt werden muss vorerst, inwieweit die Region in die Aufsetzung der Vereinbarung mit den Anlegern involviert ist. Die gesetzliche Verankerung und  falls Unregelmäßigkeiten festgestellt werden sollten auch eine mögliche Verjährung.

Mögliche Straftatbestände könnten die des „Amtsmissbrauchs und der Unterschlagung im Amt“ sein.

Allerdings sind beide sogenannte „Ereignisstraftaten“. Erst wenn die Region effektiv die vier Prozent für die Family-Fonds-Einlagen zahlen würde, ist eine Situation eintreten, die auf einen möglichen Straftatbestand zu überprüfen ist. Die Absicht allein ist nicht strafbar.

Bisher hat der Fonds mehr als die garantierten 4 Prozent abgeworfen, eine „Hilfe“ von Seiten der Region war also nicht nötig.

Voraussichtlich wird der Leitende Staatsanwalt Guido Rispoli die Ermittlungen leiten.