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WER KOMMT NACH BURGI VOLGGER?

23 Febbraio 2014

WER KOMMT NACH BURGI VOLGGER?

Es wird der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Burgi Volgger gewählt.In einer der nächsten Sitzungen wählt der Südtiroler Landtag die neue Volksanwältin bzw. einen neuen Volksanwalt. Die derzeitige Amtsträgerin Burgi Volgger möchte sich nicht mehr der Wahl stellen. Die Bewerbungsfrist ist am 6. Februar abgelaufen. Unter den 31 Bewerbern sind auch bekannte Gesichter, sowie der Bozner Gemeinderat Rudi Benedikter, der Chef der Stadtpolizei Bruneck, Alexander Steiner, oder die ehemalige SJR-Vorsitzende Katja Nocker.

„Ich rechne damit, dass die Wahl für die Volksanwaltschaft im Mai stattfindet“, so der Generalsekretär Hubert Peintner. In der Aprilsitzung muss zuerst noch der Haushalt diskutiert werden. So lange heißt es für die Kandidaten nun abwarten und Tee trinken. Eines steht aber schon fest. Alle 31 KandidatInnen erfüllen die Mindestvoraussetzungen. Die Bewerbungen wurden bereits auf die vom Gesetz vorgesehenen Kriterien überprüft: auf den Universitätsabschluss, den Zweisprachigkeitsnachweis A und die fünfjährige Erfahrung in den Bereichen Recht oder Verwaltung. Demnächst ist nun die Anhörung der KandidatInnen durch die Abgeordneten des Hohen Hauses.
In dieser Woche wurde der Termin dafür festgelegt: Es ist dies der 20. und 21. März. Im Rahmen der nicht öffentlichen Anhörung zeigen die Bewerber auf, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig können sie dabei auch ihre Vorstellungen über ihre künftigen Aufgabenschwerpunkte und über die Führung der Volksanwaltschaft vorbringen. Der Volksanwalt bzw. die Volksanwältin wird dann (aller Voraussicht im Mai) vom Südtiroler Landtag in geheimer Abstimmung unter jenen Kandidaten und Kandidatinnen gewählt, die an der Anhörung teilgenommen haben.
Gewählt ist der Kandidat bzw. die Kandidatin, der/die die Stimmen von zwei Dritteln der  Landtagsabgeordneten, also 24 Stimmen erhält.  „Bei der Anhörung haben die Abgeordneten die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild von den Bewerbern zu machen, ihre schulische und berufliche Laufbahn kennenzulernen“, so Hubert Peintner.
Zu einer verpatzten Wahl soll es dieses Mal aber nicht mehr kommen. „Vor fünf Jahren fand die Wahl ohne jedes Kriterium und ohne Ausschreibungsprozess statt“, erinnert Generalsekretär Hubert Peintner. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes ist  2010 ein Landesgesetz verabschiedet worden, welches das Prozedere der Wahl klar regle und eine Panne wie vor fünf Jahren verhindert. „Durch die Anhörung haben die Abgeordneten nun die Möglichkeit, die verschiedenen Bewerbungen selbst zu überprüfen“, so Peintner.

 

Die Kandidaten: Zur Anhörung für die Volksanwaltschaft sind Alessandra Albertoni, Lucia Attiná, Rudolf Benedikter, Eleonora Benin, Paola Corradini, Anna Rosa Defant, Claudia De Lorenzo, Michele De Luca, Alessandra Demetz, Karl Elsler, Karl Erlacher , Sabina Galletti, Barbara Giacomozzi, Eva Maria Kofler, Karl Georg Kröss, Paula Maria Ladstätter, Gabriele Morandell, Manfred Mussner, Julia Peterlini, Manuela Pierotti, Alfredo Ludovico Ernesto Pischedda, Roberto Rampoldi, Karl Reinstadler, Bernhard Resch, René Saurer, Alexander Steiner, Evelin Steiner, Vera Tronti Harpf, Giovanna Valentini, Othmar Walde und Luisa Zamboni zugelassen.