Bewerbungen für Volksanwaltschaft und Jugendanwaltschaft innerhalb Donnerstag
Landtag – Bewerbungsfrist für die beiden Ämter läuft am 6. Februar ab
Die Wahl der Volksanwältin/des Volksanwalts und der Kinder- und Jugendanwältin/des Kinder- und Jugendanwalts steht demnächst im Landtag an. Die beiden Ämter werden zu Beginn jeder Legislaturperiode erneuert, und da die beiden derzeitigen Amtsinhaberinnen bereits öffentlich erklärt haben, sich nicht mehr um das Amt zu bewerben, kann man diesmal von einer Neubesetzung ausgehen.
Die Bewerbungsfrist läuft am kommenden Donnerstag, 6. Februar, ab. Die Voraussetzungen für die Bekleidung dieser Ämter sowie alle weiteren nützlichen Informationen können den Unterlagen entnommen werden, die auch auf der Homepage des Landtags (http://www.landtag-bz.org/) zur Einsicht und zum Herunterladen bereit stehen. Vor der Wahl werden die Kandidatinnen und Kandidaten zu einer Anhörung vor den Abgeordneten geladen.