Cronaca

Urteil: Auschwitz-Wärter kommt auf freiem Fuß

16 Dicembre 2013

Urteil: Auschwitz-Wärter kommt auf freiem Fuß

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Hans Lipschis ist Presseberichte zufolge verhandlungsunfähig. Gegen 30 weitere Täter wird noch ermittelt. Mit sofortiger Wirkung ist Hans Lipschis am vergangenen Freitag freigelassen worden.
Der Haftbefehl gegen den 94-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, als Wachmann im Vernichtungslager Auschwitz Beihilfe zum Mord an fast 10.510 Menschen geleistet zu haben, wurde aufgehoben.
Begründet wird die Maßnahme vom Landgericht Ellwangen damit, dass es erhebliche Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten gibt. Das Gericht stützt sich nun auf den eigenen persönlichen Eindruck sowie auf die Einschätzung eines Psychiaters, der eine beginnende Demenz bei Lipschis diagnostiziert hat. Seit Mai ist Lipschis im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Stuttgart.
Über die Frage der Eröffnung des Hauptverfahrens wird die Schwurgerichtskammer noch entscheiden.
In Hannover wird laut Bericht auch derzeit gegen den 92-jährigen Oskar Gröning ermittelt. Er soll vermutlich noch direkter am Holocaust beteiligt gewesen sein, als er bislang einräumt, sagt Efraim Zuroff vom Simon Wiesenthal Center in Jerusalem.
Ermittlungen gegen frühere KZ-Wärter finden verstärkt erst seit dem Urteil gegen John Demjanjuk im Jahr 2011 statt. Damals war nach vielen Jahrzehnten erstmals wieder ein KZ-Wärter wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden, ohne dass es einen konkreten Tatnachweis gegeben hatte.
Ursprünglich war das KZ Auschwitz als Lager für polnische Häftlinge vorgesehen. Später diente es mehr und mehr als Tötungsstätte für Juden und Roma. 
Die pseudowissenschaftliche Rassenlehre der Nazis verdammte mehr als 1 Million Menschen zum Tod allein in Auschwitz.