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III. Gesetzgebungsausschuss: Rechnungslegung 2012 genehmigt

18 Settembre 2013

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III. Gesetzgebungsausschuss: Rechnungslegung 2012 genehmigt

rb-alumix18/09/2013 – Der III. Gesetzgebungsausschuss unter dem Vorsitz des stellvertretenden Vorsitzenden Roland Tinkhauser genehmigte am 20 August den LGE Nr. 171/13, “Genehmigung der allgemeinen Rechnungslegung des Landes für das Haushaltjahr 2012 und andere Bestimmungen”, von Landesrat Roberto Bizzo.

Dem ursprünglichen Entwurf wurden rund zehn Artikel hinzugefügt, die konkrete Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und Unternehmen vorsehen. Das Ausschussmitglied Hanspeter Munter, der ebenso wie LR Bizzo die Bedeutung des Gesetzentwurfes hervorhob, wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf nicht nur die Einnahmen und Ausgaben aus dem Jahr 2012 ausweist und die Ermächtigung zur provisorischen Führung des Haushaltes 2014 für die ersten 4 Monate erteilt, sondern die erste konkrete Maßnahme des Arbeitspaktes einführt, wonach für Unternehmen, die neues Personal aufnehmen oder bestehende Arbeitsverträge in ein festes Arbeitsverhältnis umwandeln, die Wertschöpfungssteuer für drei Jahre ausgesetzt wird. Vorgesehen werden weiters die Zusammenlegung von Körperschaften und Einrichtungen des Landes, die einem einzigen Direktor unterstehen werden, die Möglichkeit des Landes, Liegenschaften anzukaufen im Gegensatz zur staatlichen Regelung, die den Regionen ein diesbezügliches Verbot erteilt hat, und die teilweise Deckung der Sozialversicherungsbeiträge für Frauen, die ihren mutterschutzbedingten Wartestand zu Hause verlängern oder für Personen, die vorübergehend eine Arbeitspause einlegen, um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Eingerichtet wird weiters der Fonds zur Unterstützung und Entwicklung des Genossenschaftswesens, mit dem Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung und Kreditgewährung zu Gunsten der Genossenschaften gefördert werden.
Nun ist der Landtag, der zum Gesetzentwurf Stellung nehmen muss.