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Wirtschaftsdekret, Sen. Zeller: “Wiederherstellung der Kompetenzen Südtirols im Bereich der Urbanistik (Gebäudeabstände) und des Einzelhandels erreicht – Ministerpräsident Letta hat Wort gehalten”

7 Agosto 2013

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Wirtschaftsdekret, Sen. Zeller: “Wiederherstellung der Kompetenzen Südtirols im Bereich der Urbanistik (Gebäudeabstände) und des Einzelhandels erreicht – Ministerpräsident Letta hat Wort gehalten”

zeller

Im Rahmen der zweiten Lesung des Wirtschaftsdekretes im Senat konnten die Südtiroler Senatoren die Wiederherstellung der Kompetenzen Südtirols im Bereich der Urbanistik bezüglich der Gebäudeabstände und des Einzelhandels in den Gewerbezonen erreichen.

Tatsächlich gelang bereits letzte Woche im Gesetzgebungsausschuss die Annahme eines entscheidenden SVP-Abänderungsantrages, der von Zeller und Berger eingereicht worden war und der heute auch das Plazet des Plenums erhalten hat. “Es handelt sich um zwei sehr wichtige Errungenschaften, die unsere autonomen Zuständigkeiten betreffen. Mit der Annahme unserer Anträge werden unsere Kompetenzen wieder hergestellt, so wie im Bozner Abkommen von gestern mit der Regierung Letta vereinbart. Damit wird auch der Streitfall vor dem Verfassungsgerichtshof gelöst, den die Regierung Monti gegen das Südtiroler Handelsgesetz angezettelt hat”, erklärt Zeller. Zum einen kann Südtirol im Bereich seiner Landesraumordnungsgesetzgebung die Gebäudeabstande wieder selbst regeln und Abweichungen hinsichtlich der staatlichen Standards laut Ministerialdekret von 1968 zu den Mindestabständen zwischen den Gebäuden festlegen. Wie bekannt, wurde mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes (Nr. 114/2012) Artikel 127 des Landesraumraumordnungsgesetzes (Abs. 6 und 7) für verfassungswidrig erklärt, und zwar jener Teil, der es den Südtiroler Gemeinden gestattet hatte, von den Abstandsvorschriften zwischen Gebäuden, wie sie im Bauleitplan vorgesehen sind, abzuweichen. “Aufgrund dieses Urteils mussten sich die Gemeinden Südtirols in der Ausübung ihrer Genehmigungstätigkeit an die Abstandsvorschriften des Ministerialdekretes Nr. 1444/1968 (Art. 9) halten. Mit der Annahme unseres Antrages, der in Zusammenarbeit mit Präsident Arno Kompatscher vom Südtiroler Gemeindenverband ausgearbeitet wurde, kann Südtirol nun wieder selbst die Gebäudeabstände festlegen”. 
Die zweite wichtige Errungenschaft betrifft die Wiederherstellung der Kompetenzen Südtirols für den Einzelhandel in den Gewerbezonen. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes hatte Südtirol keine Befugnis, den Liberalisierungsmaßnahmen der Regierung Monti, insbesondere hinsichtlich der Einschränkungen des Detailhandels, Grenzen zu setzen. “Mit der Annahme unseres Antrages, der von LR Thomas Widmann angeregt wurde, ist nun mit Staatsgesetz festgeschrieben, dass Südtirol den Detailhandel in den Gewerbezonen autonom regeln kann. Zur Erhaltung der Nahversorgung besonders in den Dörfern, kann das Land somit erneut Einschränkungen des Einzelhandels in den Gewerbezonen vorsehen und somit verhindern, dass sich in den Gewerbegebieten große Handelsketten ansiedeln, die unverweigerlich zur Schließung von kleinen Familienbetrieben geführt hätten”. 
“Allen Unkenrufen zum Trotz hat die Regierung Letta also Wort gehalten”, so die Südtiroler Parlamentarier, denen es gelungen ist, in den ersten 100 Tagen der Regierung Letta bereits drei wichtige Punkte des Wahlabkommens, das seinerzeit mit Pierluigi Bersani abgeschlossen worden war, umzusetzen bzw. einer Lösung näher zu führen. “Ohne dieses Abkommen wäre es nie möglich gewesen, diese beiden f ür Südtirol so wichtigen Punkte im Bereich Handel und Gebäudeabstand durchzusetzen, handelt es sich hier doch um die Durchbrechung von staatlichen Einheitsregelungen”. “Dies zeigt, dass die SVP mit dem Wahlabkommen PD-SVP-PATT und mit der Unterstützung der Regierung Letta eine richtige Entscheidung getroffen hat, die für Südtirol viele Vorteile bringt”, meint Karl Zeller.