Cronaca

IMU: Für Gastbetriebe keine Entlastung

30 Agosto 2013

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IMU: Für Gastbetriebe keine Entlastung

Manfred Pinzger

HGV zeigt sich enttäuscht über die IMU-Reform

Die Hoffnung, dass die Gastbetriebe mit der Neuregelung der Immobiliensteuer IMU entlastet werden, hat sich nicht erfüllt. Darauf verweist der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einer Presseausendung. „Wir sind enttäuscht von der Neuregelung, weil die Gastwirte für ihre Betriebe weiterhin kräftig zur Kasse gebeten werden“, bringt es HGV-Präsident Manfred Pinzger auf den Punkt. Laut Erhebung zahlen die Gastbetriebe in Italien im Durchschnitt 11.500 Euro an IMU.
Enttäuscht zeigt man sich im HGV auch darüber, dass nicht die gesamte IMU von der Einkommensteuergrundlage abgezogen werden kann. Momentan sieht die Regelung vor, dass nur die Hälfte des IMU-Betrages von der Steuer abgezogen werden kann. „Erste Berechnungen im HGV haben ergeben, dass trotz dieser Abzugsfähigkeit die allermeisten Betriebe immer noch sehr viel mehr an IMU zu bezahlen haben, als sie dies aufgrund der ehemaligen ICI-Regelung tun mussten“, hält HGV-Direktor Thomas Gruber fest.
Mit großer Skepsis betrachtet der HGV die angekündigte Einführung der kommunalen „Service Tax“ mit kommendem Jahr. „Bis jetzt hat noch jede neue Steuer bzw. jede neue Steuerreform zu höheren Steuersätzen und Zuschlägen geführt. Stattdessen brauchen die Bürger und die Betriebe weniger Steuern und eine spürbare Entlastung“, fordert HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Im Zuge der Umwandlung des Regierungsdekretes in ein Gesetz wird der HGV nun zusammen mit den Parlamentariern versuchen, Entlastungen für Gastbetriebe zu erreichen. Konkret fordert der HGV, dass die gesamte IMU von der Steuer abgezogen werden kann und dass der Aufwertungskoeffizient deutlich reduziert wird, heißt es abschließend in der Presseaussendung.