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SVP-Senatoren erreichen, dass Regionen die fünfjährige Ansässigkeitsklausel wieder einführen dürfen1 min read

9 Luglio 2013 2 min read

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SVP-Senatoren erreichen, dass Regionen die fünfjährige Ansässigkeitsklausel wieder einführen dürfen1 min read

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Im Rahmen der Behandlung des EU-Gesetzes 2013 ist den SVP-Senatoren, Karl Zeller und Hans Berger, die Annahme eines insbesondere für Südtirol wichtigen Tagesordnungsantrages gelungen, um den “Sozialtourismus” zwischen den italienischen Regionen zu vermeiden. 

Bekanntlich hat der römische Verfassungsgerichtshof sowohl die Landesgesetze als auch das Regionalgesetz, die die fünfjährige Ansässigkeit als Bedingung für den Empfang von bestimmten Sozialleistungen vorsahen, gekippt, weil dies eine unerlaubte Diskriminierung zu Lasten der Nicht-EU-B ürger mit permanenter Aufenthaltsbewilligung darstellte. “Es war daher unsicher, ob derartige Ansässigkeitsklauseln, selbst wenn sie unterschiedslos auch für EU- und italienische Staatsbürger gelten, überhaupt eingeführt werden können. Erfreulicherweise hat der Senat nun unseren Antrag angenommen, mit welchem die Regierung Letta verpflichtet wird, die Regionen und autonomen Provinzen zu ermächtigen, als Zugangsbedingung zu den Sozialleistungen, die über das staatliche Minimum hinausgehen, eine fünfjährige Ansässigkeit vorzusehen”, erklären Zeller und Berger. “Dies muss nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nun natürlich für alle gleich gelten, d.h. für italienische Staatsbürger, EU-Bürger sowie Bürger aus Drittstaaten. Damit ist aber gewährleistet, dass der Sozialtourismus durch nicht Provinzansässige unterbunden werden kann, was ja das Ziel der bisher geltenden Landesbestimmungen war. Die Südtiroler haben ja kein Problem, eine 5-jährige Ansässigkeit nachzuweisen”, so die SVP-Senatoren. “Die Regierung Letta hat somit akzeptiert, dass das Land Südtirol eine Ansässigkeitsklausel von maximal fünf Jahren als Voraussetzung für den Empfang von Sozialleistungen, die über das staatsweit geltende Minimum hinausgehen, wieder gesetzlich vorschreiben kann.” Der Landes- und regionale Gesetzgeber sollte nun diesbezüglich so schnell wie möglich ein entsprechendes Gesetz verabschieden, um die im Gefolge der Urteile des Verfassungsgerichtshofes entstandene Rechtslücke in Südtirol wieder zu schließen.