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Sen. Berger erreicht Annahme von vier Tagesordnungsanträgen

17 Luglio 2013

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Sen. Berger erreicht Annahme von vier Tagesordnungsanträgen

Hans Berger

Der Senat hat heute vier Antr äge zur Tagesordnung angenommen, die SVP-Senator Hans Berger gemeinsam mit seinen Kollegen der Autonomiegruppe zum Dekret zur Aussetzung der ersten Rate der Immobiliensteuer IMU vorgelegt hatte. Im ersten angenommenen Antrag, der von seinem Südtiroler Kollegen Zeller sowie vom Trentiner Senator Panizza mitunterzeichnet worden war, wird die Regierung verpflichtet, eine Änderung der Zahlung der IMU in besonderen Fällen, so genannten Zweitwohnungen, vorzunehmen, genauer, wenn jemand aus gesundheitlichen oder familiären Gründen seine jetzige Wohnung verlassen und eine andere ebenbürtige Wohnung anderswo mieten muss.

“Die dann von derselben Person aus finanziellen Gründen vermietete Erstwohnung als Zweitwohnung zu behandeln und dementsprechend der IMU zu unterwerfen wäre ungerecht”, so Berger, der diesbezüglich bereits im Mai auch ein Schreiben an den Wirtschaftsminister Saccomanni sowie an den Minister für wirtschaftliche Entwicklung Zanonato gerichtet hatte. Im zweiten genehmigten Antrag, der auch die Unterschrift von Zeller, Palermo sowie den zwei Trentiner Senatoren Fravezzi und Panizza trägt, verpflichtet sich die Regierung, die IMU für Betriebsgebäude (u.z. Geb äude der Katasterkategorie D) zu erleichtern. “Angesichts der Wirtschaftskrise wäre es erforderlich, dass die für Betriebsimmobilien ab 1. Januar 2013 vorgesehene Erhöhung von 60 auf 65 des Multiplikators für die Berechnung der Katastererträge nicht zur Anwendung kommt, wie vom Wirtschaftsminister bereits angekündigt worden war”, so die Forderung in Bergers Antrag. Der dritte genehmigte Antrag der Südtiroler und Trentiner Senatoren verpflichtet die Regierung, die Möglichkeit zu überprüfen, einen Terminaufschub f ür die Katastereintragungen der bis dato noch nicht erfassten landwirtschaftlichen Gebäude zu gewähren, um den vielen Gebäudeeigentümern, die dieser Verpflichtung nicht termingerecht nachkommen konnten, entgegenzukommen sowie die Kataster ämter zu entlasten, die mit Akten nur so überhäuft wurden. Weiters wird die Regierung durch einen weiteren von den SVP und Trentiner Senatoren vorgelegten Antrag verpflichtet, für Wohnungen, die mit vereinbartem Mietzins vermietet werden, den Höchstsatz von 4 Promille wieder vorzusehen, um niedrigere Mieten zu fördern.