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Erfolgreiches Treffen zwischen Berger, Renzler und dem Arbeitsminister Giovannini

Kürzlich hat ein Treffen zwischen Helmuth Renzler, leitender Angestellter beim nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF, dem Südtiroler SVP-Senator Hans Berger und dem Arbeitsminister Enrico Giovannini im Arbeitsministerium stattgefunden.

Aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen Renzler, ein Sozial- und Rentenexperte, und Sen. Berger, Mitglied des Arbeitsausschusses des Senates, haben sie gemeinsam ihre Forderungen dem Arbeitsminister Giovannini vorgetragen, welche im Vorfeld mit den Südtiroler Wirtschafts- und Sozialverbänden abgesprochen wurden. Es handelte sich dabei insbesondere um die Förderung des Dualen Ausbildungssystems ab dem 15. Lebensjahr sowie um eine grundlegende Vereinfachung der völlig überzogenen Arbeitssicherheitsbestimmungen. Dabei wurde in erster Linie auf die Notwenigkeit einer praxisnahen Form der Ausbildung und der Vorbeugung hingewiesen, die regional anders ausgestaltet werden sollte, um den jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnissen gerecht zu werden. Hinsichtlich der Abschaffung von unnützen bürokratischen Auflagen, die nur Zeit und Geld kosten und die Arbeitsämter überfordern, wurde betont, dass die Meldung der Arbeitslosigkeit erneut nur vom Betrieb erfolgen sollte und nicht auch von Seiten des Arbeitnehmers, wie es die Forero-Reform vorsieht. Was das Problem der hohen Arbeitslosigkeit der über 50-Jährigen betrifft, sollten Maßnahmen geschaffen werden, welche eine Wiedereingliederung dieser Arbeitslosen erleichtern sowie eine Möglichkeit einer Frühpensionierung für diese Personen angedacht werden, wobei der Arbeitsaustritt schrittweise mit entsprechenden Lohnabzügen erfolgen könnte. Herr Renzler machte weiters den Minister auf die Problematik der noch immer nicht vollständig umgesetzten Gleichstellung des ASGBs und insbesondere der sich in letzter Zeit ergebenden Schwierigkeiten mit den direkt einbehaltenen Mitgliedsbeiträgen durch das NISF/INPS aufmerksam. Renzler verwies mit Entschiedenheit daraufhin, dass der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) mit den anderen konföderierten Gewerkschaften gleichgestellt worden sei und somit für diesen dieselben Rechte gelten wie für die konföderierten Gesellschaften. Um Missbräuche bei der ASPI (des neuen Arbeitslosengeldes, welches direkt durch die Betriebe mitfinanziert wird) zu vermeiden, sollte weiters eindeutig festgestellt werden, dass der Arbeitgeberanteil nur dann von diesem zu entrichten ist, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitslos ist und nicht gleich einer neuen beruflichen Tätigkeit nachgeht. “Der Minister – so Berger und Renzler abschließend – war von den Vorschlägen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie zur Vereinfachung von überzogenen Auflagen im Beschäftigungs- und Arbeitssicherheitsbereich sehr angetan und sicherte zu die ihm überreichten Unterlagen auf ihre Machbarkeit zu überprüfen.”

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