EuGH-Gutachten sorgt für Wirbel: Droht das Aus für LKW-Fahrverbote am Brenner?

Die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben eine neue Debatte um den Transitverkehr auf der Brennerroute entfacht. Nach seiner Rechtsauffassung verstoßen das österreichische Nachtfahrverbot für LKWs, das sektorale Fahrverbot sowie das Winterfahrverbot auf der Inntal- und Brennerautobahn gegen EU-Recht.

Für den Dachverband für Natur- und Umweltschutz ist diese Einschätzung ein alarmierendes Signal. Die Organisation warnt davor, dass eine Lockerung oder Aufhebung der bestehenden Beschränkungen zu einer deutlichen Zunahme des Schwerverkehrs führen könnte. Befürchtet werden LKW-Kolonnen entlang der Brennerachse – nicht nur tagsüber, sondern auch während der Nacht und an Wochenenden. Damit würden sich nach Ansicht des Verbandes die Belastungen für Klima, Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung weiter verschärfen.

Zusätzliche Sorge bereitet den Umweltschützern die geplante Verkehrsinfrastruktur in der Region. Neben dem Ausbau der Fernpassroute könnte auch die Modernisierung von Straßen im Pustertal den Transitverkehr weiter ankurbeln. Vizepräsident Peter Gasser warnt davor, dass dadurch nicht nur der Vinschgau, sondern ganz Südtirol zunehmend zur Transitdrehscheibe zwischen Nord und Süd sowie Ost und West werden könnte.

Der Dachverband fordert deshalb von der Südtiroler Politik eine klare Haltung gegen den wachsenden Schwerverkehr und die konsequente Ausschöpfung aller politischen Handlungsmöglichkeiten. Die Vorsitzende Elisabeth Ladinser verweist auf den Widerspruch zwischen dem Anspruch Südtirols als nachhaltige Tourismusdestination und einer möglichen Zunahme des internationalen Transitverkehrs. Zugleich setzt sie auf die Entscheidung der EuGH-Richter und hofft, dass bei der Urteilsfindung der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Klima stärker gewichtet wird als die uneingeschränkte Warenverkehrsfreiheit.

Noch handelt es sich bei den Schlussanträgen des Generalanwalts lediglich um eine Empfehlung. Das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus, folgt jedoch in vielen Fällen der Einschätzung des Generalanwalts und wird mit Spannung erwartet.