Der Regionalrat bringt mit dem Nachtragshaushalt mehrere Änderungen für die örtlichen Körperschaften auf den Weg. Ziel sind attraktivere Arbeitsbedingungen für Gemeindebedienstete und mehr Spielraum für die Gemeinden.
Die Gemeinden in Südtirol und im Trentino sollen künftig mehr Möglichkeiten bekommen, auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Der Regionalrat hat im Rahmen der Behandlung des Nachtragshaushalts wichtige Anpassungen am Kodex der örtlichen Körperschaften beschlossen, die vor allem den Personalbereich und die Organisation der Gemeinden betreffen.
Ein zentrales Thema ist der zunehmende Personalmangel im öffentlichen Dienst. Viele Gemeinden stehen vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und langfristig zu halten. „Unsere Gemeinden stehen heute vor großen Aufgaben. Vor allem der Personalmangel ist ein zentrales Thema“, erklärt Vizepräsident der Regionalregierung Franz Locher.
Eine wesentliche Neuerung betrifft deshalb die Personalordnung der Gemeinden. Die Regelungen für Südtiroler Gemeindebedienstete werden jenen des Landespersonals angeglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Gemeindemitarbeiter künftig die Möglichkeit, nicht gewerbliche Vermietungen von Zimmern und Wohnungen sowie touristische Kurzzeitvermietungen auszuüben, ohne dafür eine vorherige Genehmigung beantragen zu müssen.
Für Locher ist diese Änderung ein konkreter Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Gerade angesichts von Vollbeschäftigung, steigenden Lebenshaltungskosten und der Konkurrenz durch die Privatwirtschaft müssten neue Wege gefunden werden, um Personal für die Gemeinden zu gewinnen und dauerhaft zu binden.
Der Nachtragshaushalt bringt darüber hinaus weitere Anpassungen. Dazu zählt eine größere Flexibilität bei der Vertretung der Sprachgruppen in Gemeindeausschüssen. Künftig kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Gemeinderatsmitglied einer Sprachgruppe, die nur mit einer einzigen Person im Gemeinderat vertreten ist, in den Gemeindeausschuss gewählt werden. Damit sollen kleinere Sprachgruppen auf lokaler Ebene besser berücksichtigt und den Gemeinden zusätzliche Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Auch im Bereich des Wahlrechts werden die Bestimmungen an die jüngsten Änderungen des Autonomiestatuts angepasst. Die Voraussetzungen für die Ausübung des aktiven Wahlrechts sollen künftig automatisch mit den entsprechenden Vorgaben des Statuts und der Durchführungsbestimmungen übereinstimmen.
Mit den neuen Regelungen will der Regionalrat die Gemeinden für die kommenden Jahre stärken. „Wir schaffen mehr Flexibilität, reagieren auf aktuelle Herausforderungen und sorgen dafür, dass unsere lokalen Verwaltungen auch in Zukunft leistungsfähig und bürgernah bleiben“, betont Franz Locher.
Die Reform setzt damit vor allem auf zwei Ziele: Gemeinden als Arbeitgeber attraktiver zu machen und ihnen gleichzeitig mehr Freiheit bei der Bewältigung lokaler Aufgaben zu geben.
Im Bild: Franz Locher