Mit einem neuen landesweiten Wohnintegrationsprojekt will Südtirol Familien mit Migrationshintergrund auf dem Weg in ein selbstständiges Leben begleiten. Insgesamt sollen 94 Familien künftig Wohnmöglichkeiten in Gemeinden des Landes erhalten. Die entsprechenden Richtlinien hat die Landesregierung am 15. Mai auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer genehmigt.
Das Projekt sieht vor, Familien mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren und dauerhaftem Bleiberecht eine zeitlich begrenzte Unterkunft anzubieten. Gleichzeitig sollen die Betroffenen durch individuelle Wohn- und Integrationsprojekte sozialpädagogisch begleitet werden. Zuständig dafür sind die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften.
Dem Beschluss war ein umfassender Abstimmungsprozess vorausgegangen. Mehrere Treffen mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die Arbeit einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Sozialdiensten, Gemeindenverband und Landesamt sowie ein positives Gutachten des Rates der Gemeinden bildeten die Grundlage für die nun verabschiedeten Richtlinien.
„Gerade hier war der partizipative Prozess sehr wichtig, weil von Anfang an gesagt wurde, wer welche Aufgaben übernehmen muss“, betonte Landesrätin Pamer. Die Gemeinden sind nun aufgefordert, dem Land bis zum 1. Juni mitzuteilen, welche Wohnräume sie für das Projekt zur Verfügung stellen können.
Im Mittelpunkt des Dienstes „Begleitetes Wohnen für Familien mit Migrationshintergrund“ steht die Unterstützung der Familien bei der Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt. „Die Familien brauchen eine stabile Wohnsituation und eine Perspektive. Darum geht es in diesem Wohnintegrationsprojekt darum, die Betroffenen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Spracherwerb zu begleiten und zu unterstützen“, erklärte Pamer.
Die vorgesehene Aufenthaltsdauer beträgt bis zu 24 Monate. Für die Unterbringung werden monatliche Tarife von maximal 168 Euro pro Person eingehoben. Für eine dreiköpfige Familie bedeutet dies – abhängig von der wirtschaftlichen Situation – Kosten zwischen 120 und 504 Euro pro Monat.
Gleichzeitig unterstrich die Landesrätin die Eigenverantwortung der teilnehmenden Familien. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Unterzeichnung eines Vertrages, in dem Rechte und Pflichten klar geregelt sind. Dazu zählen die aktive Teilnahme am Integrationsprojekt, die Zahlung der vorgesehenen Tarife sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten.
Auch die Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion, Astrid Wiest, hob die Bedeutung der professionellen Begleitung hervor. „Die Begleitung durch eine Fachkraft des Sozialdienstes ist ein wesentliches Element des Dienstes“, sagte Wiest.
Als positives Beispiel für gelungene Integration verwies sie auf die sogenannten SAI-Projekte (Sistema Accoglienza e Integrazione) im Vinschgau. Dort werden Familien bereits erfolgreich auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.
Mit dem neuen Projekt setzt das Land Südtirol auf eine Kombination aus Wohnraum, sozialer Unterstützung und klar definierten Integrationszielen, um Familien mit Bleiberecht langfristige Perspektiven zu eröffnen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Im Bild: Rosmarie Pamer/c-LPA/Fabio Brucculeri