Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Roland Riz, einer der prägendsten Persönlichkeiten der Südtiroler Geschichte, einem großen Juristen, Autonomisten und Humanisten. Mit seinem Tod verliert Südtirol nicht nur einen Architekten seiner Autonomie, sondern auch eine moralische und intellektuelle Autorität, deren Wirken das Land über Jahrzehnte geprägt hat.
Roland Riz war Verfassungs- und Strafrechtler von internationalem Rang, Hochschullehrer, Rechtsanwalt und Politiker aus Überzeugung. Geboren am 12. Mai 1927 in Bozen, stellte er sein Leben früh in den Dienst der öffentlichen Verantwortung. Als Vizebürgermeister von Bozen, sechsfacher Abgeordneter der römischen Abgeordnetenkammer und später Senator verkörperte er jene Generation von Politikern, die nach dem Krieg mit Weitsicht, Mut und Beharrlichkeit die Grundlagen für den heutigen Frieden, Wohlstand und Minderheitenschutz gelegt haben.
Sein Name ist untrennbar mit der Südtiroler Autonomie verbunden. In den zentralen Gremien zur Ausarbeitung und Umsetzung des Autonomiestatuts – insbesondere in der 19er-, 13er-, 12er- und 6er-Kommission sowie im parlamentarischen Ausschuss für die Statutenreform von 1972 – leistete Roland Riz einen entscheidenden Beitrag zur rechtlichen Absicherung der Autonomie. Das Zweite Autonomiestatut von 1972, ein Meilenstein für den Minderheitenschutz, trägt seine Handschrift ebenso wie der formelle Abschluss des Südtirol-Pakets und die Streitbeilegungserklärung vor den Vereinten Nationen im Jahr 1992.
Besondere Bedeutung hatte sein Wirken auch für die ladinische Volksgruppe. Während das Autonomiestatut von 1948 deren Existenz anerkannte, schuf jenes von 1972 erstmals umfassende Schutzbestimmungen – von Schule und Sprache über politische Vertretung bis hin zur Anerkennung des Ladinischen als Amtssprache in den ladinischen Gemeinden. Damit wurde das Fundament für die rechtliche und kulturelle Zukunft der Ladinerinnen und Ladiner gelegt.
Roland Riz verstand Autonomie niemals als Abgrenzung, sondern als verantwortungsvolle Partnerschaft. Als Vorsitzender der Justizkommission im Senat, als Leiter zentraler parlamentarischer Ausschüsse und als führende Persönlichkeit in der Südtiroler Volkspartei – deren Obmann er von 1991 bis 1992 war – zeigte er, dass Minderheitenschutz und gesamtstaatliche Verantwortung einander nicht widersprechen, sondern sich gegenseitig stärken.
Neben dem Politiker stand stets der Wissenschaftler. Über mehr als drei Jahrzehnte lehrte Roland Riz italienisches Verfassungs- und Autonomierecht an der Universität Innsbruck. Generationen von Juristinnen und Juristen hat er geprägt – durch seine fachliche Brillanz, seine intellektuelle Redlichkeit und seine tiefe Überzeugung, dass Recht stets dem Menschen zu dienen habe. Seine wissenschaftlichen Arbeiten zur Südtiroler Autonomie gelten bis heute als grundlegende Referenz.
Für viele von uns war Roland Riz jedoch mehr als eine historische Gestalt oder politische Autorität. Ich verliere mit ihm einen sehr geschätzten Freund. In langen Gesprächen durfte ich mich mit ihm über Recht und Politik austauschen – aber ebenso über Kunst. Prof. Roland Riz war ein ausgewiesener Kunstexperte und leidenschaftlicher Liebhaber der Kunst, mit einem feinen Blick für Schönheit, Geschichte und kulturelle Zusammenhänge. Diese geistige Weite, die Fähigkeit, juristische Präzision mit humanistischer Tiefe zu verbinden, machte die Begegnungen mit ihm besonders wertvoll.
In einem späten Rückblick sagte Roland Riz, Politik bedeute, „die Realität mit klaren Augen anzuschauen“. Für die Autonomie habe man kämpfen müssen – und müsse es auch weiterhin tun. Diese Haltung, geprägt von Realismus, Verantwortung und Zuversicht, blieb ihm bis zuletzt eigen.
Mit Roland Riz geht ein großer Südtiroler, ein Brückenbauer zwischen Recht und Politik, zwischen Land und Staat, zwischen Generationen. Sein Vermächtnis lebt weiter – in der Autonomie, in den Institutionen, in den Menschen, die er geprägt hat.
Wir verneigen uns in Dankbarkeit.
Ruhe in Frieden.