HGV: Nächster Schritt ist der Landeszusatzvertrag für Gastronomie und Beherbergung.
Bozen – In der Nacht auf den 5. Juli 2024 wurde in Rom vom nationalen Dachverband für Beherbergung Federalberghi und den nationalen Gewerkschaften der Kollektivvertrag für den Beherbergungssektor unterzeichnet. Somit wurde nun auch für die Beschäftigten der Beherbergungsbetriebe der Kollektivvertrag erneuert. Italienweit betrifft dies mehr als 28.000 Betriebe mit rund 410.000 Mitarbeitenden. Der Vertragsunterzeichnung sind zahlreiche Verhandlungsrunden mit den Sozialpartnern vorausgegangen, an denen jeweils auch der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) für die Südtiroler Beherbergungsbetriebe teilgenommen hat. „Als HGV war es uns wichtig, möglichst rasch den nationalen Kollektivvertrag abzuschließen. Deshalb haben wir uns aktiv in die Verhandlungen eingebracht und unsere Vorschläge unterbreitet. Es ist erfreulich, dass nun zu Beginn der Sommersaison auch für Mitarbeitende der Beherbergungsbetriebe ein erneuerter Kollektivvertrag zur Anwendung gelangt“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger, der auch Vizepräsident der Federalberghi ist, zur Unterzeichnung des Kollektivertrages.
Im Wesentlichen sieht der neue Kollektivvertrag eine gestaffelte Lohnerhöhung von 200 Euro brutto, die Überarbeitung der Berufsbilder und die Stärkung der sanitären Gesundheitsfürsorge und der Mitarbeiterrechte, vor allem im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Gleichberechtigung, vor. Zudem konnten die Begründungen für befristete Arbeitsverträge mit einer Dauer von über zwölf Monaten (z. B. Olympia, Expo, Jubiläumsjahr oder andere Großveranstaltungen) und die Vorgehensweise bei der Auslagerung und Eingliederung von Diensten (Werkverträge) geregelt werden.
Der nationale Kollektivvertrag gilt bis 31. Dezember 2027.
Auf lokaler Ebene stehen nun weitere Gespräche zum Landeszusatzvertrag für die Gastronomie und Beherbergung an, welche zwischen dem HGV und den lokalen Sozialpartnern stattfinden werden.
Erste Treffen dazu hat es bereits gegeben. Ein weiterer Termin ist für Mitte Juli fixiert. In Südtirol betrifft der Kollektivvertrag für die Beherbergung rund 4.000 Betriebe. „Die Gastronomie und die Beherbergung haben sich wiederum als beschäftigungsstarker Sektor erwiesen. Das haben die jüngst veröffentlichen Zahlen des Arbeitsmarktservice und des ASTAT eindrucksvoll bestätigt“, unterstreicht HGV-Direktor Raffael Mooswalder abschließend in der Presseaussendung.