Laut dem neuen staatlichen Gesetz zur Parteienfinanzierung müssen Mandatare nun fünf Prozent des Jahresbudgets an die Partei abgeben.
Damit geht Südtirols Kleinparteien die wichtigste Einnahmequelle verloren, so Tageszeitung online.
Sven Knoll ist verärgert: „Mit diesem Dekret, das die beiden großen Parteien im italienischen Parlament geschrieben haben, werden de facto alle anderen Parteien ausgeschaltet, weil sie sich nicht mehr finanzieren können.“
Dieses Dekret sieht vor, dass die staatliche Parteienfinanzierung schrittweise abgeschafft wird. Die Zuwendungen für die Parteien entsprechend ihrer Wahlergebnisse werden nur noch 60 Prozent des bisherigen Betrags ausmachen. 2015 sind es dann 50 Prozent und 2016 insgesamt 40 Prozent. Ab dem Jahr 2017 sollen sich die Parteien nur noch über freiwillige Beiträge der Bürger finanzieren, z. B. durch steuerlich absetzbare Spenden oder einmal jährlich bei der Steuererklärung durch eine freiwillige Abgabe.
Das heißt, dass auch Mandatare nur mehr einen Bruchteil des bisherigen Betrags an ihre Partei abgeben dürfen. Vor allem für die Kleinparteien ist diese neue Regelung ein schweres Los.
„Damit lässt sich eine Parteiarbeit nicht mehr finanzieren und schon gar kein Landtagswahlkampf“, so Sven Knoll. Wie will seine Bewegung künftig also noch an Geld kommen? „Wir können warten, bis jemand stirbt und dann hoffen, dass er oder sie uns etwas von seinem Geld vererbt.“
„Diese Regelung wird meine Frau zwar freuen, meine Partei aber weniger“, sagt Hans Heiss der Abgeordnete der Grünen. Bislang haben Hans Heiss und seine Kollegen 40 Prozent des Nettogehalts an die Partei abgegeben. „Unsere Einnahmequelle wird völlig verstopft“, sagt der Grüne. Bei diesem Dekret geht es ähnlich wie beim neuen Wahlgesetz. In erster Linie, den kleineren Parteien an den Kragen zu gehen, kritisiert der Grüne. „Man will uns praktisch einen Kopf kürzer machen.“
Für Andreas Pöder hat das Gesetz noch einen anderen Schwachpunkt: Wenn er als Abgeordneter der BürgerUnion einen Betrag abschreiben will, muss er von nun eine Bilanzprüfungsgesellschaft beauftragen. Kostenpunkt: rund 5.000 Euro und das selbst bei kleinen Freibeträgen von 200 Euro. „Ich weiß nicht, wie wir so noch an Geld kommen sollen.“
Auch die Freiheitlichen sind vom neuen Gesetz wenig angetan: Man sollte für die regionalen Parteien, statt der fünf Prozent, eine Obergrenze von 300.000 Euro pro Person einführen. Denn aktuell wäre es so: Wenn wir gegen die Fünf-Prozent-Regelung verstoßen, müssen wir eine Strafe bezahlen, die 30 Mal so hoch ist wie der Betrag, den wir spenden.
Das ist doch irrsinnig. Ich kann meiner Partei doch nicht nur einen Cent pro Jahr überweisen.