Zwischen Naturschutz und Landwirtschaft soll es künftig klare Spielregeln geben: Die Landesregierung hat am 28. August neue Managementleitlinien für die Ausbringung von Gülle, Jauche und Düngemitteln in Natura-2000-Gebieten beschlossen.
Der Schutzauftrag besteht schon seit Jahren. Neu ist nun die konkrete Umsetzung. Für die europäischen Schutzgebiete gilt ein gesetzliches Verschlechterungsverbot. Artenvielfalt und Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume dürfen sich nicht verschlechtern.
Das Südtiroler Naturschutzgesetz sieht grundsätzlich ein Verbot der Ausbringung von Mineraldünger und Flüssigdünger sowie von Gülle und Jauche aus der Viehwirtschaft in Natura-2000-Gebieten vor. Die Bewirtschaftung der Flächen bleibt jedoch möglich, wenn die naturschutzfachlichen Vorgaben eingehalten werden.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzlandesrat Peter Brunner spricht von einem Ausgleich zwischen Schutz und Praxis: „Der Schutz der Natura-2000-Lebensräume ist keine neue politische Forderung, sondern seit Jahrzehnten gesetzlich vorgegeben.“ Die neuen Leitlinien seien gemeinsam mit der Landwirtschaft erarbeitet worden und sollten einen praktikablen Weg für die Umsetzung schaffen.
Konkret unterscheiden die neuen Vorgaben nach Wiesentyp, Bewirtschaftung und Viehbesatz. Wer auf Mähwiesen in Natura-2000-Gebieten von außerhalb Mineraldünger oder Flüssigdünger beziehungsweise Gülle oder Jauche aus der Viehwirtschaft ausbringen will, muss künftig einen Düngeplan erstellen.
Wer hingegen auf diese Dünger verzichtet und beispielsweise Festmist oder andere geeignete Lösungen verwendet, benötigt keinen Düngeplan. Für kleinere Betriebe mit einem durchschnittlichen Viehbesatz von höchstens 1,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar ist ein vereinfachter Düngeplan vorgesehen.
Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher betont dabei den Versuch, die Bürokratie möglichst gering zu halten. Die Leitlinien würden eine nachvollziehbare Differenzierung ermöglichen und gleichzeitig die Abwicklung für Betriebe mit geringen Düngermengen vereinfachen.
Grundlage der neuen Regelung ist eine Kartierung der Wiesenflächen. Die bereits vorhandenen Daten aus dem Jahr 2016 werden übernommen und bei Bedarf ergänzt. Die Flächen werden nach ihrem Nährstoffbedarf in die Klassen A bis E eingeteilt.
A und B stehen für intensiv genutzte, nährstoffreiche Wiesen. Bei Klasse C wird zwischen C1 mit artenärmeren und C2 mit artenreicheren Wiesen unterschieden. C2 umfasst die Natura-2000-Lebensräume. Die Klassen D und E stehen für extensiv genutzte und besonders artenreiche Lebensräume.
Für jede Wiesenklasse wird festgelegt, welche Düngemengen zulässig und aus ökologischer Sicht vertretbar sind.
Die Kartierung erfolgt durch die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung gemeinsam mit naturwissenschaftlichen Freiberuflern. Die Düngepläne werden von der Landesabteilung Landwirtschaft zusammen mit spezialisierten Beratungsorganisationen und Freiberuflern ausgearbeitet.
Ganz neu ist das Thema nicht: Bereits 2016 hatte die Landesregierung mit einem eigenen Beschluss erste Managementleitlinien für die Bewirtschaftung von Flächen in Natura-2000-Gebieten geschaffen. Diese Regelung wird nun durch die neuen Vorgaben ersetzt.
Damit versucht das Land, einen seit Jahren bestehenden Konflikt konkreter zu regeln: Schutzgebiete sollen geschützt bleiben – gleichzeitig soll Landwirtschaft dort unter klaren Bedingungen weiterhin möglich sein.
Foto/c-Landesamt für Natur/Sepp Hackhofer