Schluss mit grünen Versprechen ohne Belege: Neue EU-Regeln gegen Greenwashing

Unternehmen müssen ihre Umweltkommunikation neu ausrichten: Nachhaltigkeitsangaben sollen künftig klar, überprüfbar und nachvollziehbar sein. Die Handelskammer Bozen unterstützt Südtiroler Betriebe bei der Umsetzung.

Nachhaltigkeit darf nicht länger nur ein Schlagwort sein. Mit der neuen EU-Richtlinie 2024/825 werden die Anforderungen an die Umweltkommunikation von Unternehmen deutlich verschärft. Künftig reicht es nicht mehr, ein Produkt oder eine Dienstleistung einfach als „grün“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ zu bewerben: Solche Aussagen müssen mit konkreten Fakten belegt werden können.

Im Mittelpunkt steht der Kampf gegen sogenanntes Greenwashing – also gegen irreführende Darstellungen, bei denen Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmenspraktiken umweltfreundlicher erscheinen, als sie tatsächlich sind. Solche Aussagen gelten als unlautere Geschäftspraktiken und können für Unternehmen rechtliche Folgen sowie einen Vertrauensverlust bei Kundinnen und Kunden nach sich ziehen.

Die neue europäische Regelung soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen und für mehr Klarheit am Markt sorgen. Unternehmen müssen ihre Werbeaussagen künftig genau prüfen und dürfen keine unklaren, übertriebenen oder nicht nachweisbaren Umweltversprechen mehr machen.

Für Betriebe bedeutet das eine Umstellung, aber auch eine Chance. Wer Nachhaltigkeit tatsächlich lebt und transparent kommuniziert, kann sich im Wettbewerb besser positionieren und langfristig Vertrauen schaffen.

„Die neuen EU-Vorgaben stellen Unternehmen vor wichtige Anpassungen, bieten aber gleichzeitig die Möglichkeit, Glaubwürdigkeit aufzubauen und sich klar vom Wettbewerb abzuheben. Eine transparente und rechtskonforme Kommunikation wird künftig ein entscheidender Erfolgsfaktor sein“, erklärt Eleonora Chiappini, Direktorin des Amtes für Umwelt- und Wettbewerbsschutz der Handelskammer Bozen.

Um die Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu begleiten, organisiert die Handelskammer im September kostenlose Online-Weiterbildungen. Dabei erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen praxisnahen Überblick über die neue Richtlinie, lernen typische Beispiele für unlautere Umweltkommunikation kennen und bekommen Werkzeuge an die Hand, um rechtssichere Nachhaltigkeitsbotschaften zu entwickeln.

Die Webinare finden am 24. September 2026 in deutscher Sprache und am 29. September 2026 in italienischer Sprache statt. Beide Veranstaltungen beginnen um 10 Uhr und dauern rund eine Stunde.

Die Botschaft der neuen EU-Regeln ist eindeutig: Nachhaltigkeit muss künftig nachweisbar sein. Für Unternehmen bedeutet das weniger Spielraum für grüne Schlagworte – aber mehr Möglichkeiten für jene, die Umweltverantwortung tatsächlich übernehmen und transparent darüber sprechen.