Die neuen Bestimmungen zur Privatzimmervermietung in Südtirol sorgen weiterhin für Diskussionen. Tourismuslandesrat Luis Walcher hat nun die im Rahmen der Wohnreform eingeführten Regelungen verteidigt und betont, dass sie sowohl dem Schutz des Wohnraums als auch der Stärkung der Qualität im Tourismus dienen.
Ausgangspunkt der Maßnahmen ist die im vergangenen Jahr beschlossene Wohnreform. Mit ihr soll verhindert werden, dass immer mehr Wohnungen der kurzfristigen touristischen Vermietung entzogen werden und damit dem heimischen Mietmarkt verloren gehen. „Es bestand ein breiter Konsens darüber, den Verlust von Wohnraum durch touristische Nutzung zu begrenzen und Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern“, erklärt Walcher.
Der Landesrat weist zudem eine häufig geäußerte Kritik zurück: Die neuen Regelungen gelten rückwirkend ab August 2022 – und nicht, wie teilweise behauptet, ab dem Jahr 2017. Der gewählte Stichtag stehe im Zusammenhang mit der Einführung der Bettenobergrenze, seit der verstärkt Wohnraum in touristische Unterkünfte umgewandelt worden sei.
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist der verpflichtende Ausbildungsnachweis für private Zimmervermieter. Dieser soll einheitliche Qualitätsstandards gewährleisten und die Professionalität des Angebots stärken. Laut Walcher war ein solcher Nachweis auch vom Verband der Privatvermieter Südtirols selbst gefordert worden. Anerkannt werden neben dem vorgesehenen Ausbildungskurs auch touristische Fachabschlüsse sowie die gastgewerbliche Befähigung.
Der Landesrat verweist darauf, dass vergleichbare Qualifikationsanforderungen bereits in anderen Bereichen des Tourismus gelten – etwa für Hotelbetriebe oder für „Urlaub auf dem Bauernhof“.
In den vergangenen Wochen habe das Land gemeinsam mit dem Gemeindenverband offene Fragen und praktische Probleme bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen analysiert. Die daraus erarbeiteten Lösungen seien inzwischen den Gemeinden in Form eines Rundschreibens übermittelt worden.
Abschließend unterstreicht Walcher die Bedeutung der Privatzimmervermietung für den Tourismusstandort Südtirol. Gleichzeitig müsse jedoch klar zwischen klassischer Privatzimmervermietung und kurzfristiger touristischer Vermietung unterschieden werden. „Ein qualitativ hochwertiges Angebot liegt im Interesse der Vermieterinnen und Vermieter ebenso wie unserer Tourismusorganisationen. Die neuen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt hin zu einem zukunftsorientierten Qualitätstourismus“, so der Landesrat.
Im Bild: Luis Walcher